Am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist mit dem 17.11.2025 die elektronische Akte (E-Akte) eingeführt worden. Sämtliche neu eingehenden Verfahren in allen Kammern des Landesarbeitsgerichts werden ab sofort nur noch elektronisch geführt.
Bei dem Arbeitsgericht Berlin erfolgt die Umstellung auf die E-Akte am 08.12.2025 für alle neu eingehenden Verfahren.
Zu den Umstellungsstichtagen bereits laufende Verfahren werden in beiden Instanzen in Papierform weitergeführt. Von der elektronischen Aktenführung ausgenommen sind die Güterichterverfahren. Mahnverfahren werden erst nach Abgabe an das Prozessgericht nach Widerspruch oder Einspruch als elektronische Akten geführt.
Soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Schriftstücken an die Gerichte für Arbeitssachen besteht – etwa für Personen, die vor dem Arbeitsgericht selbst auftreten – können Anträge, Klagen und Schriftsätze weiterhin in Papierform eingereicht werden. In diesem Fall werden eingehende Papiere im Gericht zunächst gescannt und dann der E-Akte zugeordnet.
Im Hinblick auf laufende Schulungen sowie auf die Umstellung und die damit verbundenen Neuerungen wird um Verständnis dafür gebeten, dass es anfangs bei der Bearbeitung einzelner Vorgänge zu Verzögerungen kommen kann.