In dem Rechtsstreit Augenstein ./. RBB ist der auf den 5. Juni 2025 anberaumte Termin zur Verkündung einer Entscheidung im Berufungsverfahren aufgehoben worden. Die Parteien haben im schriftlichen Wege einen Vergleich abgeschlossen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az. 5 Sa 478/24