Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am
Donnerstag, 20. Februar 2025 um 10:00 Uhr in Saal 340
im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin über eine Berufung des RBB Rundfunk Berlin-Brandenburg gegen den Produktions- und Betriebsdirektor, in der es unter anderem um die Wirksamkeit der Beendigung des Dienstverhältnisses geht.
Der RBB hat die Auffassung vertreten, das Dienstverhältnis der Parteien sei wegen sittenwidrig überhöhter, im Dienstvertrag enthaltener Regelungen zum nachvertraglichen Ruhegeld bereits nichtig und hatte die einseitige Lösung vom Dienstverhältnis erklärt. Zeitgleich hatte der RBB die außerordentliche Kündigung des Dienstverhältnisses ausgesprochen. Begründet hat der RBB die Kündigung mit diversen dem Produktions- und Betriebsdirektor vorgeworfenen Pflichtverletzungen.
Der RBB hat ferner geleistete Zahlungen von dem Produktions- und Betriebsdirektor zurückverlangt. Hierzu hat der RBB ihm zum einen Beihilfe zur Untreue vorgeworfen, weil er sich eine Zulage für den ARD-Vorsitz vom RBB gewähren ließ, obwohl die Wahrnehmung dieser Funktion nach Auffassung des RBB durch die Grundvergütung mit abgegolten war. Zum anderen hat der RBB erstattete Reisekosten zurückverlangt.
Gegen die Beendigung seines Dienstverhältnisses wendet sich der Produktions- und Betriebsdirektor und verfolgt seinerseits die Zahlung von Ruhegeld, Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Das Arbeitsgericht Berlin hatte der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen (vergleiche Pressemitteilung Nr. 1/24 vom 08.01.2024).
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 5 Sa 478/24