Kündigung des Geschäftsführenden Direktors des Deutschen Theaters

Pressemitteilung Nr. 36/23 vom 15.12.2023

Vor dem Arbeitsgericht Berlin haben sich der langjährige Geschäftsführende Direktor des Deutschen Theaters Klaus Steppat und das Land Berlin im heutigen Gütetermin nicht geeinigt.

Das Land Berlin hat Klaus Steppat seit 2001 als Geschäftsführenden Direktor bei dem Deutschen Theater beschäftigt. Im Sommer 2023 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Direktor und der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt darüber, ob Herr Steppat die Senatsverwaltung ordnungsgemäß über die Entwicklung des am Deutschen Theater bestehenden Haushaltsdefizits unterrichtet und ob er geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung ergriffen habe. Im Hinblick auf die damit verbundenen Vorwürfe kündigte das Land Berlin das Arbeitsverhältnis des Geschäftsführenden Direktors am 08.11.2023 fristlos und vorsorglich ordentlich zum 31.03.2024. Klaus Steppat wendet sich mit seiner Klage gegen diese Kündigung und verlangt seine Weiterbeschäftigung.

Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Berlin haben die Parteien heute keine vergleichsweise Lösung zur Beendigung des Rechtsstreits gefunden. Das Verfahren wird mit einem auf den 28. Mai 2024, 13:00 Uhr, anberaumten Kammertermin fortgesetzt.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 22 Ca 13388/23