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Herausgabe von Arbeitnehmerlisten zur Durchführung einer Wahlversammlung?

Pressemitteilung Nr. 19/22 vom 24.08.2022

Das Arbeitsgericht Berlin verhandelt am

Freitag, 26. August 2022, 09:00 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Herausgabe von Arbeitnehmerlisten zur Durchführung einer Wahlversammlung nach § 17 Absatz 2 BetrVG und Mitteilung etwaiger späterer Änderungen der Listen.

Der Antrag richtet sich gegen drei Arbeitgeberinnen, die einen On-Demand-Lieferservice für Lebensmittel sowie einen Kurierdienst für Essenlieferungen von Restaurants betreiben. Die Antragsteller – fünf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen – sehen es als erforderlich an, dass zum Zeitpunkt der Wahlversammlung zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung eine aktuelle Arbeitnehmerliste vorliege. Die Wahlversammlung diene der Wahl eines Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 41 BVGa 7430/22