Terminankündigung: Mindestlohn für Einsatz in der häuslichen Betreuung

Pressemitteilung Nr. 08/22 vom 21.04.2022

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt am

p((. Montag, 25. April 2022, 10:00 Uhr, Saal 334

im Dienstgebäude Magdeburger Platz 1, 10785 Berlin mit einem Beweistermin erneut über die Vergütungsklage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Pflegerin bulgarischer Staatsangehörigkeit.

Die Klägerin verlangt unter Berufung auf das Mindestlohngesetz weitere Vergütung mit der Begründung, sie habe rund um die Uhr gearbeitet. Das Landesarbeitsgericht hat der Pflegerin diese Vergütung überwiegend zugesprochen (siehe die Pressemitteilung Nr. 20/20 vom 17.08.2020). Auf das vom Landesarbeitsgericht zugelassene, von den Parteien eingelegte Rechtsmittel der Revision hat das Bundesarbeitsgericht ausgehend von möglichen Zahlungsansprüchen eine weitere Aufklärung konkret geleisteter Arbeits- und Bereitschaftszeiten gefordert und das Verfahren hierzu an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (siehe die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/20). Im Hinblick hierauf wird der Termin zur Beweisaufnahme durchgeführt.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 21 Sa 1900/19