Weiteres Kündigungsschutzverfahren Leiter Staatliche Ballettschule – keine gütliche Einigung

Pressemitteilung Nr. 25/20 vom 04.09.2020

In Kündigungsschutzverfahren betreffend weitere außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigungen des Leiters der Staatlichen Ballettschule vom 11.06.2020 und vom 29.06.2020 kam es im heutigen Gütetermin zu keiner gütlichen Einigung. Das Verfahren wird fortgeführt, es wurde ein Kammertermin auf den 8. Januar 2021 anberaumt.

Arbeitsgericht Berlin, Az. 58 Ca 8230/20