Sie erhalten einen Bibliotheksausweis in jeder Bibliothek gegen Vorlage eines Personalausweises oder eines Reisepasses mit einer Meldebescheinigung.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten zum Thema Bibliotheksausweis
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Wo und wie erhalte ich einen Bibliotheksausweis?
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Wie kann ich meine (Enkel-)Kinder anmelden?
Die Anmeldung läuft ähnlich ab. Sie müssen zusätzlich durch Unterschrift die Nutzung der Bibliothek erlauben und die Haftung für den Schadensfall und für anfallende Gebühren erklären.
Sie müssen Ihren Personalausweis mitbringen. -
Gilt der Bibliotheksausweis nur in der Bibliothek, in der er ausgestellt wurde?
Nein, der Bibliotheksausweis gilt allen Öffentlichen Bibliotheken Berlins. Auf “einem Flyer des VÖBB(Hier kommen Sie zum Flyer “Adressverzeichnis) erhalten Sie eine Übersicht, welche öffentlichen Bibliotheken es gibt.
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Kann ich meinen Bibliotheksausweis an andere weitergeben?
Nein, der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar. Wenn Sie verhindert sind, können Sie jedoch einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht ausstellen, damit diese für Sie Medien ausleiht. Die Rückgabe ausgeliehener Medien ist auch ohne Vollmacht durch andere Personen möglich.
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Wie lange ist der Bibliotheksausweis gültig?
Der Ausweis ist ein Jahr bzw. 12 Monate gültig.
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Wie viel kostet der Bibliotheksausweis?
Für Personen über 18 Jahre beträgt das reguläre Entgelt für die Erstausstellung oder Verlängerung 10 € pro Jahr.
Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende zahlen ermäßigt 5 € pro Jahr.
Für Personen unter 18 Jahren sowie für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I oder staatlichen Transferleistungen ist der Bibliotheksausweis kostenlos.
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Gilt die Gebührenbefreiung (Ermäßigung) nur für die Jahresgebühr?
Ja, die Gebührenbefreiung gilt nur für die Jahresgebühr.
Sie gilt nicht für Versäumnisgebühren und alle anderen Entgelte.
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Kann ich die Bibliothek auch ohne Bibliotheksausweis nutzen?
Ja, vor Ort können Sie alle Medien auch ohne Bibliotheksausweis nutzen.
Nur wenn Sie etwas ausleihen möchten, brauchen Sie einen gültigen Bibliotheksausweis.
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Was mache ich, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?
Melden Sie den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises umgehend in einer beliebigen Bibliothek.
Der Ausweis wird daraufhin sofort gesperrt.
Diese schnelle Meldung ist wichtig, um möglichen Missbrauch zu verhindern und so finanzielle Schäden für Sie zu vermeiden. -
Sind für einen Ersatzausweis Gebühren fällig?
Die Ausstellung des Ersatzausweises ist für alle Nutzende auch für Ausweisinhaber und Ausweisinhaberinnen, die von der Jahresgebühr befreit sind, kostenpflichtig.
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Meine Kontaktdaten haben sich verändert: Was muss ich machen?
Bitte teilen Sie uns das so schnell wie möglich mit. In Ihrem Benutzungskonto auf voebb.de können Sie einsehen, welche Daten bei uns hinterlegt sind.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, legen Sie uns bitte auch Ihren neuen Personalausweis vor.
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Wo kann ich nachlesen, welche Gebühren es gibt und wie hoch diese sind?
In den Bibliotheken können Sie die Benutzungsbedingungen nachlesen.
Sie finden Sie auch im Internet unter www.voebb.de und auf dieser Webseite .
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Wo kann ich selbst sehen, ob mein Bibliotheksausweis noch gültig ist?
In Ihrem Benutzungskonto können Sie einsehen, wie lange ihr Bibliotheksausweis noch gültig ist.
Sie können Ihr Konto an den Computern in der Bibliothek oder über das Internet auf voebb.de einsehen.
Fragen und Antworten zum Thema Ausleihe
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Kostet die Ausleihe etwas?
Nein, für die Ausleihe fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Mit einem gültigen Bibliotheksausweis können Sie unser gesamtes Angebot nutzen. -
Wie kann ich einen Titel finden?
Recherchieren Sie bequem online unter www.voebb.de oder vor Ort an den OPAC-Computern.
Dort finden Sie mit den vielfältigen Suchoptionen schnell, was Sie suchen.
Alternativ können Sie auch direkt am Regal nachschauen.
Wenn Sie Hilfe brauchen – wir sind für Sie da! -
Wieviele Medien kann ich gleichzeitig ausleihen?
In einem Bezirk können Sie gleichzeitig 60 Exemplare ausleihen.
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Wie lange kann ich etwas ausleihen?
Es gibt unterschiedliche Leihfristen für die einzelnen Medienarten:
- Bücher, Noten, Gesellschaftsspiele, Puzzle, E-Book-Reader, Musikinstrumente: 28 Tage
- CDs, DVDs, Konsolenspiele, Toniefiguren: 14 Tage
- Bestseller: 14 Tage und nicht verlängerbar
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Das Medium, was ich suche, ist ausgeliehen - Was kann ich da machen?
Sie können gewünschte Medien selbst an den Computern in der Bibliothek oder online über die Webseite des VÖBB vormerken; gerne unterstützt Sie dabei auch das Bibliothekspersonal. Die Reservierung kostet pro Exemplar 1 € und wird bei der Bestellung fällig – auch dann, wenn Sie das Medium nicht abholen. Sobald Ihr vorgemerktes Medium verfügbar ist, informieren wir Sie je nach Vereinbarung schriftlich, per SMS oder per E-Mail. Standardmäßig liegen bestellte Medien in der besitzenden Bibliothek zur Abholung bereit, wo Sie 12 Tage Zeit haben, sie abzuholen.
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Dürfen Kinder und Jugendliche jeden Film und jedes Computerspiel ausleihen?
Kinder und Jugendliche dürfen nur Filme und Computerspiele ausleihen, die von der FSK für ihre jeweilige Altersstufe freigegeben sind. Auch mit Erlaubnis der Erziehungsberechtigten ist die Ausleihe nicht freigegebener Medien gesetzlich nicht zulässig (§ 12 Abs. 13 JuSchG).
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Ich habe einen Buchwunsch für eine Anschaffung - Kann ich den irgendwo anbringen?
Wünsche können in den Bibliotheken selbst geäußert werden sowie über ein Kontaktformular auf unserer Webseite an uns geschickt werden.
Es kann aber keine Garantie dafür gegeben werden, dass diese Wünsche auch erfüllt werden können.
Fragen und Antworten zum Thema Fristverlängerung
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Wie und wie oft kann ich die Leihfrist verlängern?
Eine Verlängerung der Leihfrist ist in der Bibliothek, telefonisch und auf der Webseite des VÖBB bis zu zweimal möglich. Dort können Sie ebenfalls von zu Hause aus sehen, welche Medien Sie ausgeliehen haben.
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Wann ist eine Verlängerung möglich und wann nicht?
Eine Verlängerung ist möglich, sobald die Hälfte der Leihfrist verstrichen ist. Ist das ausgeliehene Exemplar jedoch von anderen Leserinnen oder Lesern vorgemerkt, kann die Leihfrist nicht verlängert werden und das Medium muss fristgerecht zurückgegeben werden.
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Muss ich die Medien in die Bibliothek zurückbringen, in der ich diese ausgeliehen habe?
Nein, die* Rückgabe kann in jeder Bibliothek des Verbundes der öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB)* erfolgen. Für den Rücktransport in die besitzende Bibliothek fallen jedoch Gebühren an. Die Höhe dieser Gebühren entnehmen Sie bitte der Entgeltregelung.
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Was geschieht, wenn ich etwas nicht rechtzeitig zurückbringe?
Wenn Sie ein Medium zu spät zurückbringen, wird eine Gebühr fällig.
Für Kinder und Schülerinnen und Schüler beträgt die Gebühr pro Exemplar für jeden Tag 0,10€.
Alle anderen Nutzenden müssen pro Tag und Exemplar 0,25€ bezahlen.
Bitte entnehmen Sie weitere Informationen zu den Entgelten der Entgeltregelung.
Sie erhalten 14 Tagen nach Ablauf der Leihfrist eine Erinnerung, falls Sie Ihre Medien nicht fristgemäß abgegeben haben. Die Gebühren fallen in dieser Zeit bereits an.
Nach 60 Tagen erfolgt eine Mahnung. Diese Schreiben kosten jeweils 1,00 Euro. Bitte denken Sie daher daran, die Medien rechtzeitig zurückzugeben, um diese Kosten zu vermeiden. -
Ich kann einfach das geliehene Medium nicht wiederfinden oder habe es versehentlich beschädigt - was passiert nun?
Wenn ein entliehenes Medium verloren geht oder beschädigt wird, muss es ersetzt werden – auch einzelne Teile eines Medienpakets, wobei in diesem Fall das gesamte Paket ersetzt werden muss. Zusätzlich fällt eine Gebühr von 2,50 € für den Ersatz des Verbuchungsträgers an.
Schreiben, Anstreichen oder Unterstreichen in Büchern gilt ebenfalls als Beschädigung. Bereits vorhandene Schäden müssen bei der Ausleihe gemeldet werden; andernfalls wird davon ausgegangen, dass das Medium in einwandfreiem Zustand entliehen wurde.
Fragen und Antworten zum Thema Veranstaltungen & Bibliotheksnutzung
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Besteht die Möglichkeit, eine Einführung in die Benutzung des Bibliothekskatalogs zu bekommen?
Es besteht die Möglichkeit, sich ohne Anmeldung vom Bibliothekspersonal in die Nutzung des Bibliothekskatalogs einführen zu lassen. Für Gruppen können Bibliotheksführungen nach Terminvereinbarung angeboten werden. Kindergruppen und Schulklassen können an Führungen, besonderen Projekten und regelmäßigen Veranstaltungen wie Vorlesestunden teilnehmen.
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Nimmt die Bibliothek auch Mediengeschenke an?
Gut erhaltene, neuere Exemplare werden gerne angenommen. Die Bibliothek entscheidet aber, ob es in den Bestand eingearbeitet wird. Grundsätzlich sollten z.B. Bücher nicht älter als 10 Jahre sein.
Nicht benötigte Medien werden über den Förderverein in einem Bücherbasar gegen eine Spende abgegeben. Von diesen Einnahmen werden unter anderem die Veranstaltungen finanziert.
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Gibt es Kopiermöglichkeiten in den Bibliotheken?
Es stehen Ihnen in unseren Bibliotheken Fotokopierer zur Verfügung. Es wird dafür ein geringes Entgelt von 0,10€ pro Seite erhoben.
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Kann ich mit meinem privaten Laptop in der Bibliothek arbeiten?
Ja, das ist möglich. In unseren Bibliotheken gibt es Arbeitsplätze, an denen Sie mit Ihren eigenen Geräten arbeiten oder lernen können.
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Welche Aufgaben hat der Förderverein?
Er organisiert u.a. Bücherbasare, hilft den Bibliotheken bei der Finanzierung von Veranstaltungen und vertritt die Interessen der Bibliotheken bei Gesprächen mit Politikerinnen und Politikern und bezirklichen Gremien.
Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten oder an einer Mitarbeit interessiert sind, dann finden Sie hier noch mehr Informationen.
Allgemeine Auskunft:
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Gerne schicken wir Ihnen unsere aktuellen Veranstaltungshinweise. Dazu müssen Sie uns nur Ihre E-Mail-Adresse mitteilen mit dem Hinweis, dass wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen sollen. Wir freuen uns auf Sie!
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