(1) Die Entgelte sind sofort fällig.
(2) Ausweisentgelte
a) Erstausstellung/Verlängerung eines Bibliotheksausweises für natürliche Personen ab 18 Jahre für 1 Jahr: 10,00 Euro
b) Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für Minderjährige und Schülerinnen/Schüler über 18 Jahre (Nachweis mit Schülerausweis I) für 1 Jahr: entgeltfrei
c) Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer für 1 Jahr für Studierende, Auszubildende oder Freiwilligendienstleistende: 5,00 Euro
d) Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer für 1 Jahr für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und von staatlichen Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Ausgleichsrenten nach § 13 Absatz 1
des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus – PrVG) mit Berlinpass oder mit Leistungsbescheid für 1 Jahr: entgeltfrei
e) Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für juristische Personen für 1 Jahr: 60,00 Euro
f) Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für Schulen, Horte, Kindergärten für 1 Jahr: entgeltfrei
g) Erstausstellung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Bibliotheksausweises für juristische Personen und Behörden im Sinne des § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) wie u.a. Senats- und Bezirksverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts für 1 Jahr: entgeltfrei
h) Ausstellung eines Ersatzausweises: 2,50 Euro
(3) Bei Online-Registrierung werden auch nachträglich keine Ermäßigungstatbestände berücksichtigt.
(4) Serviceentgelte
a) pro Bestellung im überregionalen Leihverkehr, unabhängig von positiver Erledigung: 1,50 Euro
b) Bereitstellung einer vorgemerkten oder (auch im überregionalen Leihverkehr) bestellten physischen Medieneinheit/Kopie: 1,00 Euro
(5) Bearbeitungsentgelte
Der Benutzerin oder dem Benutzer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Sollte dieser Nachweis von der Benutzerin oder dem Benutzer
nicht erbracht werden können, fallen folgende Bearbeitungsentgelte an:
a) für verlorengegangene oder stark beschädigte Medien je Medium: 15,00 Euro
b) für den Ersatz beschädigter Verbuchungsträger je Verbuchungsträger: 2,50 Euro
c) für eine Adressermittlung: 15,00 Euro
d) für die schriftliche Rückgabeforderung oder Entgeltmahnung je Schreiben: 1,00 Euro
(6) Säumnisentgelte
a) für Personen gemäß Absatz 2 Buchstabe a, c, d und e je Medium und Kalendertag: 0,25 Euro
b) für Personen gemäß Absatz 2 Buchstabe b je Medium und Kalendertag: 0,10 Euro