Entgeltregelung
Benutzungsausweis
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Benutzerausweis
Gebühr
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- Personen über 18 Jahre
jährlich 10,00 Euro
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- Auszubildende, Studierende, Teilnehmer:innen an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Teilnehmer:innen am europäischen Freiwilligendienst
jährlich 5,00 Euro
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- Empfangende von Arbeitslosengeld I und von staatlichen Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie Empfangende von Ausgleichsrenten nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus – PrVG) mit berlinpass oder mit Leistungsbescheid
- Schulen, Horte, Kindergärten
- juristische Personen und Behörden im Sinne des § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) wie u.a. Senats- und Bezirksverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
entgeltfrei
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- Alle übrigen juristischen Personen
jährlich 60,00 Euro
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- Ausstellung eines Ersatzausweises
2,50 Euro
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