Entgeltregelung

Übersicht

Benutzerausweis

  • Benutzerausweis

    Gebühr

    • Personen über 18 Jahre

    jährlich 10,00 Euro

    • Auszubildende, Studentinnen und Studenten, TeilnehmerInnen an einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, TeilnehmerInnen am europäischen Freiwilligendienst

    jährlich 5,00 Euro

    • Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld I und von staatlichen Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung nach SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld und Opferrenten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Ausgleichsrenten nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus – PrVG) mit berlinpass oder mit Leistungsbescheid
    • Schulen, Horte, Kindergärten
    • juristische Personen und Behörden im Sinne des § 2 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (AZG) wie u.a. Senats- und Bezirksverwaltungen einschließlich nachgeordneter Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

    entgeltfrei

    • Alle übrigen juristischen Personen

    jährlich 60,00 Euro

    • Ausstellung eines Ersatzausweises

    2,50 Euro

Verlängerungen

  • Sie können ohne Vorlage der Medien die Leihfrist 2 mal verlängern.
  • Eine telefonische Verlängerung ist kostenlos.
  • Die Verlängerung im Internet über die Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins-Webseite (VÖBB) ist kostenlos.

Sie können alle Fristen verlängern, die das Verlängerungslimit bereits erreicht haben. Bei Büchern in der Regel 14 Tage vor Beendigung der Leihfrist und bei AV-Materialien, dass sind zum Beispiel CD, DVD, 7 Tage vor Beendigung der Leihfrist.

Wurde ein Medium von einem anderen Benutzer vorgemerkt, kann es nicht verlängert werden.

Bestellungen

Bestellungen im überregionalen Leihverkehr, unabhängig von positiver Erledigung, kosten 1,50 Euro je Medium.

Bereitstellungen und Vormerkungen

  • Medien aus dem gesamten VÖBB, die ausgeliehen sind, können Sie bestellen und vormerken lassen. Eine Bereitstellung kostet 1,00 Euro je Medium.
  • Sind Medien nicht im Verbund lieferbar, können Sie den überregionalen Leihverkehr in Anspruch nehmen.

Diese Gebühr wird auch dann erhoben, wenn Sie auf ein Benachrichtigungsschreiben verzichten. Neben den Kosten für die Bereitstellungen können unter Umständen auch Transportkosten anfallen. Die für die Bestellung entstehenden Entgelte werden sofort bei Abholung der Medien fällig.

Erinnerungen und Mahnungen

  • Sofern Sie die ausgeliehenen Medien nicht fristgemäß abgegeben haben, erhalten nach 14 Tagen eine Erinnerung. Dieses Schreiben kostet 1,00 Euro.
  • Beachten Sie dieses Schreiben nicht und wurden die Medien nicht zurückgegeben, erfolgt nach 60 Tagen eine Mahnung. Dieses Schreiben kostet 1,00 Euro.

Geben Sie Ihre Medien rechtzeitig zurück. So können Sie unnötige Kosten vermeiden. Sollte sich Ihre Adresse ändern, teilen Sie uns das bitte umgehend mit. Kann unsere Post Sie nicht erreichen, müssen wir auf Ihre Kosten eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen. Das Entgelt dafür beträgt 15,00 Euro.

Fristüberschreitung

  • Kinder, sowie Schülerinnen und Schüler mit Schülerausweis I, zahlen bei Überschreitung der Leihfrist 0,10 Euro je Kalendertag und Medieneinheit.
  • Für alle anderen Benutzer beträgt das Entgelt 0,25 Euro je Kalendertag und Medieneinheit.

Ersatzbeschaffung, Reparaturkosten oder Schadenersatz

  • Je Medieneinheit, außer bei Zeitungen und Zeitschriften, wird ein Bearbeitungsentgelt von 15,00 Euro erhoben.
  • Für Zeitungen und Zeitschriften wird je Medieneinheit ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 Euro erhoben.
  • Bei einer Beschädigung des Verbuchungsträgers wird jeweils ein Bearbeitungsentgelt von 2,50 Euro erhoben.

Das Bearbeitungsentgelt wird zusätzlich zu anderen Entgelten nach Maßgabe der Entgeltregelung erhoben.

Sonstige Kosten

  • Adressenermittlung 15,00 Euro
  • Schriftliche Rückgabeforderung, je Schreiben 1,00 Euro
  • Entgelterinnerung, je Schreiben 1,00 Euro

[1]

Grundlage: Benutzungsbedingungen für die Öffentlichen Bibliotheken des Landes Berlin, veröffentlicht im Amtsblatt von Berlin Nr.24 vom 15.06.2018