Bürgschaften

Bürgschaften der Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg (BBB)

Für Vorhaben bis zu 2 Mio. € Bürgschaftsbetrag

Die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH unterstützt mit der Gewährung von Bürgschaften rentable und zukunftsträchtige Vorhaben, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang vorhanden sind. Sie übernimmt somit Ausfallbürgschaften für Kredite, um Investoren ohne bankmäßig ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen. Der zu verbürgende Kredit muss der Existenzgründung, Geschäftsübernahme, Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, Betriebserweiterung oder Umstrukturierung dienen.
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründern, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Industrie, Handwerk, Dienstleistungsbranche) sowie Angehörige der freien Berufe in Berlin.
Die BBB Bürgschaftsbank stellt Bürgschaften zur Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten, Avalen, Leasingkrediten oder auch Geschäftsübernahmen. Darüber hinaus ist sie Dienstleisterin für die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG) und damit Ansprechpartnerin für Unternehmen, die eine Beteiligung der MBG nutzen möchten.

Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Hausbank.

Landesbürgschaften

Für Vorhaben von 2 bis 20 Mio. € Bürgschaftsbetrag

Das Land Berlin unterstützt die Berliner Wirtschaft mit der Übernahme von Bürgschaften. Im Rahmen des Landesbürgschaftsprogramms können Kredite für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben bei Erstinvestitionen, betriebsgerechter Finanzierung von Investitionen oder zeitlich begrenzter Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes verbürgt werden.

Die Antragstellung erfolgt über die Investitionbank Berlin.

  • Richtlinie „Landesbürgschaften“

    PDF-Dokument

Bund-Länder-Bürgschaften

Für Vorhaben von über 20 Mio. € Bürgschaftsbetrag

Der Antrag ist über PwC zu stellen.

Bürgschaften für Soziale Unternehmen, Geflüchtete und Nicht-EU-Angehörige

Seit dem Jahr 2022 können auch Soziale Unternehmen, Geflüchtete und Nicht-EU-Angehörige in ihren Unternehmungen mit Bürgschaften im Rahmen der Programme BBBsocial und BBBwelcome unterstützt werden. Das Land Berlin unterstützt damit als eines der ersten Bundesländer diese Zielgruppen exklusiv. Mit den Förderprogrammen soll es den Unternehmerinnen und Unternehmern gelingen, eine Etablierung am Markt zu realisieren.