Coronavirus (COVID-19) - Informationen und Unterstützung für Unternehmen in Berlin
Inhaltsspalte
Stabilisierungsphase
Liquiditätsfonds
Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs von mittelständischen Unternehmen bei akuten Liquiditätsschwierigkeiten, wenn Kredit plus Bürgschaft nicht greift. Diese Darlehen werden zu marktüblichen Bedingungen ausgereicht, ein nennenswerter Mitfinanzierungsanteil Dritter, beispielsweise durch die Gesellschafter oder die Hausbank, ist erforderlich.
Informationen zur Potenzialberatung »
Überbrückungshilfen
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Bei der “Überbrückungshilfe für straßenbaugeschädigte Gewerbetreibende in Berlin” handelt es sich NICHT um die Überbrückungshilfe des Bundesfinanzministeriums.
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Als Berliner Gewerbetreibende wenden Sie sich bitte an die Investitionsbank Berlin – IBB
Seit 1992 besteht im Land Berlin die Möglichkeit für Gewerbetreibende, die durch außergewöhnlich umfangreiche und lang andauernde Straßenbaumaßnahmen Existenz bedrohend bei der Ausübung ihres Gewerbes behindert werden, einen Antrag auf Überbrückungshilfe zu stellen. Hierbei handelt es sich um freiwillige Leistungen des Landes Berlin im Rahmen von Billigkeitserwägungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Durch die Überbrückungshilfe sollen finanziell erlittene Nachteile bei den Gewerbetreibenden gemildert werden. Zielsetzung hierbei ist, Arbeitsplätze zu erhalten und Existenzverluste zu vermeiden.
Nachstehend finden Sie Richtlinie, Merkblatt und Antragsformular zur Überbrückungshilfe als PDF-Dokument.