Förderung von entwicklungspolitischen Projekten von Berliner Nichtregierungsorganisationen

Geldstücke auf Puzzleteilen

Die Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit fördert entwicklungspolitische Informations-, Kampagnen- und Bildungsarbeit von Berliner Nichtregierungsorganisationen mit zur Zeit jährlich 1.000.000 €. In 2021 wurden die Fördermittel um zusätzliche 500.000 € erhöht, um Maßnahmen zu unterstützen, die die Folgen der Corona-Pandemie abmildern sollen.

Die entwicklungspolitischen Projekte setzen sich für globale Gerechtigkeit und den Erhalt der Lebensgrundlagen ein. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und die dort festgehaltenen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) sind dabei der politische Referenzrahmen, der soziale, ökologische und wirtschaftliche Ziele vereint und für alle Länder gilt. Konkretisiert wird er für Berlin in den Entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes Berlin: für eine Politik der nachhaltigen globalen Entwicklung.

Schwerpunkt der Projektförderung ist die entwicklungspolitische Inlandsarbeit, insbesondere die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Inlandsprojekte können mit Maßnahmen im Globalen Süden verknüpft werden. Auslandsprojekte sind im Rahmen von Städtepartnerschaften von Berlin und seiner Bezirke sowie im Rahmen von Schulpartnerschaften möglich. Die Projekte klären über entwicklungspolitische Themen auf und zeigen, wie sich Bürgerinnen und Bürger entwicklungspolitisch engagieren können.

Die Richtlinie über die Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik wurde im Juli 2021 aktualisiert:

  • Richtlinie über die Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik

    PDF-Dokument (320.6 kB) - Stand: Juli 2021

Projektanträge werden in der Regel im Herbst für das folgende Jahr gestellt. Kleinere Anträge können unterjährig gestellt werden, sofern noch Mittel zur Verfügung stehen.

Die Verwaltung der Fördermittel sowie die Antragsberatung erfolgen über die Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Die Förderentscheidungen werden von der Landesstelle für Entwicklungszusammenarbeit getroffen. Sie wird dabei von einem Vergabeausschuss beraten.

Weitere Informationen und die Projektdatenbank befinden sich auf der Webseite der Stiftung Nord-Süd-Brücken.