Arbeitshilfen

Digital erstelltes Bildmotiv mit EU-Flaggen und einer Flagge des Landes Berlin.

Bei allen Darstellungen und Publikationen von EFRE-geförderten Vorhaben ist darauf zu achten, dass auf die Kofinanzierung des Vorhabens durch Mittel der Europäischen Union die Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in angemessener Form hingewiesen wird.

Alle Informationsmaßnahmen (z.B. Internetseiten, Faltblätter, Präsentationen, Teilnahmebestätigungen, Pressemeldungen) im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben müssen grundsätzlich folgende EU-Elemente enthalten:

  • Emblem der Europäischen Union (EU-Flagge)
  • Hinweis auf die Kofinanzierung durch die Europäischen Union

Arbeitshilfen zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit

Merkblatt mit Hinweisen zu den Kommunikationspflichten EFRE-geförderter Projekte in der Förderperiode 2021-2027

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021 – 2027 - Merkblatt für Begünstigte zu den Vorschriften zur Sichtbarkeit der Unterstützung durch die Europäische Union, Stand 19.01.2024

    PDF-Dokument (211.3 kB) - Stand: 19.01.2024

Vorlagen zum Download

Langlebige Tafeln oder Schilder
Wenn Ihr EFRE-gefördertes Vorhaben Gesamtkosten über 500.000 € übersteigt und Sachinvestitionen oder Beschaffung von Ausrüstung beinhaltet, sind Sie verpflichtet, für jedes entsprechende Vorhaben für die Öffentlichkeit deutlich sichtbare langlebige Tafeln oder Schilder anzubringen, sobald die konkrete Durchführung von Vorhaben mit Sachinvestitionen angelaufen ist oder beschaffte Ausrüstung installiert ist.

Für die Erstellung langlebiger Tafeln oder Schilder stellt die Europäische Kommission eine Online-Generator zur Verfügung. Dieser ist hier zu finden.

Plakate und Elektronische Anzeigen
Für alle anderen EFRE-geförderte Vorhaben gilt: als Begünstigter sind Sie verpflichtet, mindestens einen Anschlag (Plakat) oder eine gleichwertige elektronische Anzeige in der Mindestgröße A3 zu veröffentlichen, mit Informationen zum Vorhaben und dem Verweis auf die finanzielle Förderung durch die Europäische Union. Das Plakat bzw. der Aushang soll an einer gut sichtbaren Stelle, etwa im Eingangsbereich oder in zentralen Räumen des Vorhabens angebracht werden.
Für die Erstellung des Plakates bzw. der elektronischen Anzeige stellen wir Ihnen hier eine Vorlage zur Verfügung.

Vorlage A3 Plakat
  • Vorlage A3-Plakat

    PDF-Dokument (5.9 MB)

Weitere Links:

Logos zum Download

Kofinanziert von der Europäischen Union
  • EU-Logo "Kofinanziert von der Europäischen Union" (Vektorgrafik - Vertikal)

    EPS-Dokument (1.3 MB)

  • EU-Logo "Kofinanziert von der Europäischen Union" (CMYK - Vertikal)

    JPG-Dokument (755.4 kB)

  • EU-Logo "Kofinanziert von der Europäischen Union" (RGB - Vertikal)

    JPG-Dokument (226.6 kB)

Kofinanziert von der Europäischen Union
  • EU-Logo "Kofinanziert von der Europäischen Union" (Vektorgrafik - Horizontal)

    EPS-Dokument (732.3 kB)

  • EU-Logo "Kofinanziert von der Europäischen Union" (CMYK - Horizontal)

    JPG-Dokument (722.9 kB)

  • EU-Logo "Kofinanziert von der Europäischen Union" (RGB - Horizontal)

    JPG-Dokument (179.2 kB)

Verordnungen zu Information und Publizität

Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit der Strukturfonds sind die Vorgaben der EU.

Förderperiode 2021-2021

  1. VERORDNUNG (EU) Nr. 2021/1060, KAPITEL III Sichtbarkeit, Transparenz und Kommunikation; Abschnitt II Transparenz bei Einsatz der Fonds und Kommunikation zu Programmen ; Artikel 50: Zuständigkeiten der Begünstigten
  2. VERORDNUNG (EU) Nr. 2021/1060 Anhang IX KOMMUNIKATION UND SICHTBARKEIT — ARTIKEL 47, 49 UND 50
    EU-Verordnungen hier herunterladen.