Handbuch für ZGS

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Rechtsgrundlagen der EFRE-Förderung 2021–2027

Grundlegende Voraussetzungen

Die Anwendung und Umsetzung der Charta der Grundrechte ist als grundlegende Voraussetzung nach Art. 15 Abs. 1 i. V. m. Anhang III Dach-VO für das EFRE-Programm zu erfüllen und für die gesamte Förderperiode nachzuweisen. Die ZGS haben dafür Sorge zu tragen, dass die Achtung der Grundrechte als Förderbedingung im Zuwendungsbescheid/ in der Förderzusage festgehalten wird. Darüber hinaus müssen sie gewährleisten, dass die Erklärung zur Grundrechte-Charta von den Begünstigten abgefordert und zur Förderakte genommen wird. Hierfür ist das von der Verwaltungsbehörde zur Verfügung gestellte Muster (Erklärung mit Merkblatt – s.u.) zu verwenden. Die Erklärung kann bereits bei der Antragstellung abgegeben werden. Sie ist spätestens im Zusammenhang mit der Erteilung des Zuwendungsbescheides/ der Förderzusage vom Begünstigten abzufordern. Diese Vorgaben gelten analog für den Fall, dass die Fördermittelvergabe in Gestalt der Erteilung von Aufträgen erfolgt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen die Charta der Grundrechte unter Umständen zur Aussetzung von Zahlungen durch die Europäische Union und zu einem Widerruf der Zuwendung führen kann.

Die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Grundrechte-Charta sind auch von den ZGS selbst bei der Umsetzung der Förderung zu gewährleisten. Weiterführende Informationen zur Charta der Grundrechte finden Sie hier.

  • Leitlinien zur Sicherstellung der Einhaltung der Grundrechte-Charta

    PDF-Dokument (935.3 kB)

  • Merkblatt und Erklärung zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union

    DOCX-Dokument (36.4 kB)

Hinweise zur Bewilligung von EFRE-Mitteln in der Förderperiode 2021-2027

  • EFRE-Bewilligungsmerkblatt für die Förderperiode 2021 – 2027

    PDF-Dokument (828.6 kB)

  • Anlage 1 zum Bewilligungsmerkblatt: Belegliste zum geprüften Vorhaben

    XLSX-Dokument (10.3 kB)

  • Anlage 2 zum Bewilligungsmerkblatt: Vergabeliste für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte

    XLSX-Dokument (10.2 kB)

  • Anlage 3 zum Bewilligungsmerkblatt: Merkblatt für Begünstigte zu den Vorschriften zur Sichtbarkeit der Unterstützung durch die Europäische Union

    PDF-Dokument (211.3 kB) - Stand: 19.01.2024

Verwaltungs-und Kontrollsystem

  • Leitfaden für die Kontrolle der EFRE-Förderung in Berlin in der Förderperiode 2021 – 2027

    PDF-Dokument (618.6 kB)

  • ANLAGE zum Leitfaden: Muster für ein Konzept risikobasierter Verwaltungsüberprüfungen

    PDF-Dokument (665.6 kB)

  • ANLAGE zum Leitfaden: Reflexionspapier der KOM zu Risikobasierten Verwaltungsüberprüfungen (Engl. Originalversion)

    PDF-Dokument (1.4 MB)

  • ANLAGE zum Leitfaden: Reflexionspapier der KOM zu Risikobasierten Verwaltungsüberprüfungen (unautorisierte deutsche Übersetzung)

    PDF-Dokument (1.5 MB)

  • Checkliste Antragsprüfung (Zuwendung)

    DOCX-Dokument (63.1 kB)

  • Checkliste Mittelabrufprüfung (Zuwendung)

    DOCX-Dokument (51.3 kB)

  • Arbeitsanleitung zur Klimaverträglichkeitsprüfung nach Art. 73 Abs. 2 j) DachVO bei Infrastrukturinvestitionen

    Anzuwenden bei EFRE-geförderten Investitionen in Infrastrukturen mit einer Lebensdauer von über fünf Jahren in Berlin bei den Förderaktionen Europa im Quartier, BENE II und KuBIST.

    PDF-Dokument (445.1 kB)

  • Umsetzungstool zur Klimaverträglichkeitsprüfung nach Artikel 73 Abs. 2 j DachVO in Berlin

    Das Tool ist anzuwenden bei EFRE-geförderten Investitionen in Infrastrukturen mit einer Lebensdauer von über fünf Jahren in Berlin. Geprüft werden die Klimaverträglichkeit und die Klimaresilienz des Vorhabens.

    XLSX-Dokument (1.2 MB)

  • Indikatorenhandbuch EFRE Berlin Förderperiode 2021-2027

    Indikatorenhandbuch (IHB) für die EFRE-Förderung der Förderperiode 2021-2027 im Format einer Excel-Tabellenblattsammlung. Die Tabellenblätter entsprechen den Aktionen und führen alle Programmindikatoren und aktionsspezifischen Indikatoren der jeweiligen Aktion auf.

    XLSX-Dokument (763.6 kB)

Finanzkorrekturen bei Vergabeverstößen

Hier finden Sie Vorgaben zur Verfahrensweise bei Finanzkorrekturen im Zusammenhang mit Vergabeverstößen.

  • Informationsschreiben an die ZGS vom 24.01.2024 zum Finanzkorrekturkatalog

    PDF-Dokument (184.6 kB)

  • BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 24.05.2019 zur Festlegung von Leitlinien für die Festsetzung von Finanzkorrekturen

    PDF-Dokument (217.9 kB)

  • Anhang zum Beschluss der Kommission zu Leitlinien für die Fstsetzung von Finanzkorrekturen

    PDF-Dokument (825.0 kB)

  • Berliner Finanzkorrekturkatalog für den Unterschwellenbereich

    PDF-Dokument (289.6 kB)

Verfahrensanleitung für Fehlerkorrekturen

Verfahrensanleitung zur Korrektur von Fehlern und zum Umgang mit Prüffeststellungen sowie zur Durchführung von Präventivmaßnahmen

  • Verfahrensanleitung Fehlerkorrekturen

    PDF-Dokument (184.0 kB)

Handlungshinweise zur Nutzung des efREporter 4

  • Leitfaden zur Datenerfassung

    PDF-Dokument (1.1 MB) - Stand: 23.02.2023

Handbuch für den efREporter 4

Für den efREporter4 wurde ein Handbuch veröffentlicht. In diesem finden sich auch Hinweise zur Anmeldung am efREporter4 und den Passwortregeln. Aufgerufen werden kann das Handbuch unter folgendem Link

Betrugsprävention und Vermeidung von Interessenkonflikten

Betrug und Korruption können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Gleichzeitig können sie den Ruf einer Organisation schädigen. Für die Verwaltungsbehörde und die zwischengeschalteten Stellen, die für eine wirksame und effiziente Verwaltung der EFRE-Mittelzuständig sind, ist daher eine effektive Betrugsbekämpfungspolitik von besonderer Bedeutung. Sie sind verpflichtet, wirksame und angemessene Vorbeugungsmaßnahmen gegen Betrug zu ergreifen.

Das Land Berlin verfügt über ein bewährtes und wirksames Betrugs- und Korruptionsbekämpfungssystem zur Vermeidung des Missbrauchs öffentlicher Mittel. Es wird u.a. durch rechtliche Voraussetzungen wie das Strafgesetzbuch, das Subventionsgesetz und die Landeshaushaltsordnung gesichert. Im Rahmen der Korruptionsbekämpfung und -prävention werden die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und die ressortübergreifende Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe des Landes Berlin tätig. Darüber hinaus stehen der Vertrauensanwalt und der Korruptionsbeauftragte bei der Berliner Justizverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung. Hinweise auf Korruptionsdelikte können auch über das anonyme Hinweisgebersystem beim Landeskriminalamt Berlin erfolgen. Weitere Informationen zur Korruptionsbekämpfung und –prävention in Berlin sind unter https://www.berlin.de/sen/justiz/strafverfolgung/korruptionsbekaempfung/ zu finden.

Die Kommission hat ihre Vorstellungen und Vorgaben zur Betrugsbekämpfung in verschiedenen Leitlinien/-fäden festgehalten. Einige Dokumente der Kommission mit Bedeutung für die EFRE-Förderung finden Sie hier:

  • KOM-Leitlinien zur Vermeidung von und zum Umgang mit Interessenkonflikten gemäß der Haushaltsordnung

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Leitfaden - Aufdeckung von Interessenkonflikten in öffentlichen Vergabeverfahren für Strukturmaßnahmen

    PDF-Dokument (289.8 kB)

  • Leitfaden - Aufdeckung gefälschter Unterlagen im Bereich von Strukturmaßnahmen

    PDF-Dokument (2.4 MB)

  • Informationsvermerk zu Betrugsindikatoren

    PDF-Dokument (109.0 kB)

  • Kompendium anonymisierter Fälle – Strukturpolitische Maßnahmen

    PDF-Dokument (765.2 kB)

Im Rahmen der Betrugsprävention ist die Vermeidung von Interessenkonflikten ein wichtiger Baustein. Ein Interessenkonflikt besteht nach Art. 61 Absatz 3 der EU-Haushaltsordnung, wenn aus Gründen der familiären oder privaten Verbundenheit, der politischen Übereinstimmung, der nationalen Zugehörigkeit, des wirtschaftlichen Interesses oder des direkten bzw. indirekten persönlichen Interesses, die Aufgaben im Rahmen der Mittelverwaltung nicht unparteiisch und objektiv wahrgenommen werden können.

Beschäftigte, die in der EFRE-Verwaltungsbehörde, der rechnungsführenden Stelle und den zwischengeschalteten Stellen mit der Umsetzung der EFRE-Förderung betraut sind, müssen eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten abgeben. In Abhängigkeit von der Tätigkeit der Beschäftigten ist dafür eine vorhabenbezogene oder eine vorhabenunabhängige Erklärung zu verwenden. Zwischengeschaltete Stellen, die sich zur Umsetzung der EFRE-Förderung eines Dienstleisters bedienen, haben sicherzustellen, dass das mit entsprechenden Aufgaben betraute Personal des Dienstleisters Erklärungen über das Nichtvorliegen von Interessenkonflikten in analoger Form abgibt.

  • Erklärung: Vermeidung von Interessenkonflikten (vorhabenbezogen)

    PDF-Dokument (131.3 kB)

  • Erklärung: Vermeidung von Interessenkonflikten (vorhabenunabhängig)

    PDF-Dokument (130.6 kB)