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Europäischer Binnenmarkt

Der gemeinsame Binnenmarkt dient der Erreichung der im EG-Vertrag (EG-V) verankerten vier Grundfreiheiten. Diese haben hauptsächlich die Beseitigung von Hemmnissen im innergemeinschaftlichen Wirtschaftsverkehr zum Ziel.

Freiheit des Warenverkehrs
Freiheit des Personenverkehrs – Arbeitnehmer- und Niederlassungsfreiheit
Freiheit des Dienstleistungsverkehrs
Freiheit des Kapitalverkehrs

Die Grundfreiheiten sind in ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unmittelbar anwendbares Gemeinschaftsrecht.

Einen Überblick zu weitergehenden Informationen zum Binnenmarkt finden Sie auf den Seiten der Europäischen Union zum Binnenmarkt

Praktische Informationen für Unternehmen zum Binnenmarkt finden Sie auf dem Portal Ihr Europa

Ein Instrument der Problemlösung ist SOLVIT, ein Online-Netzwerk der Mitgliedstaaten, das Bürgerinnen und Bürgern allgemein und insbesondere Unternehmen hilft, Schwierigkeiten in der Anwendung der Regeln des Binnenmarktes zu beheben.

Umsetzung europäischer Richtlinien

Europäische Richtlinien sind EU-Rechtsakte, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, und diese zur Verwirklichung bestimmter Ziele verpflichten. Richtlinien setzen regelmäßig eine Frist, innerhalb derer sie in innerstaatliches Recht umgesetzt werden müssen. Mit der Umsetzung wird der Inhalt der Richtlinie Teil der nationalen Rechtsordnung und gilt somit für alle, die vom Umsetzungsakt (z.B. einem Gesetz) betroffen sind.

Für viele Bürger von Interesse sind die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen, die Dienstleistungsrichtlinie sowie die Patientenrechterichtlinie.

In Berlin ist auf Grundlage der Dienstleistungsrichtlinie das Gewerbe-Portal Einheitlicher Ansprechpartner für Unternehmen eingerichtet worden.

Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg (EEN BB)

Das Enterprise Europe Network Berlin-Brandenburg informiert über wirtschaftsrelevante Entwicklungen, Initiativen und Programme der Europäischen Union. Es hilft Unternehmen bei der Suche nach Geschäfts- und Technologiepartnern und weist in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg den Weg durch die umfangreichen Informationen aus Brüssel. Ein Schwerpunkt ist die Beratung zum EU-Forschungsförderprogramm HORIZON2020

Das Konsortium wird koordiniert durch die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Weitere Partner sind die IHK Ostbrandenburg und die ZukunftsAgentur Brandenburg. 20 Europaexperten in den drei beteiligten Trägereinrichtungen sind eng mit Fachleuten in Beratungsstellen des Enterprise Europe Network aus ganz Europa vernetzt. Sie bieten integrierte Europadienstleistungen für Ihr Unternehmen an und stehen als Ansprechpartner gern zur Verfügung.

Die EU-Kommission hat dieses europaweite Netzwerk zu Beginn des Jahres 2008 ins Leben gerufen. 100 regionale Konsortien in ca. 60 Ländern Europas und der Welt sind miteinander verbunden. Über 500 regionale wirtschaftsfördernde Einrichtungen, Industrie- und Handelskammern und Technologieagenturen mit insgesamt 4.000 Mitarbeitern arbeiten darin eng zusammen.