Wirtschaftsbezogene Planung

Räumliches_Leitbild

Die Mitwirkung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe an den Planungsprozessen der Stadt hat das Ziel, frühzeitig wirtschaftspolitische Belange in die unterschiedlichen Planungsebenen einzubringen. Die Einflussmöglichkeiten des Hauses erstrecken sich dabei über formal geregelte Beteiligungen als Träger öffentlicher Belange im Rahmen von Planverfahren, wie Bebauungs-, Bereichsentwicklungs- und Flächennutzungsplänen aber auch über die Mitarbeit innerhalb organisierter Steuerungsgruppen auf Bezirks- oder Senatsebene.

Der Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 wurde am 30.04.2019 beschlossen.

StEP Wirtschaft 2030

Vorausschauende Stadtentwicklung dient dem Gemeinwohl. Der StEP Wirtschaft 2030 ist Teil der integrierten Stadtentwicklung in Berlin. Für eine wachsende Stadt zu planen, verlangt, vielfältige Flächen- und Nutzungsansprüche in Einklang zu bringen und zu gestalten. Zeitgleich zum StEP Wirtschaft 2030 sind daher der StEP Wohnen 2030, der StEP Zentren 2030 und der StEP Mobilität und Verkehr erarbeitet und untereinander abgeglichen worden.
Der StEP Wirtschaft 2030 beschreibt die Grundausrichtung und Agenda für die räumliche Dimension der Wirtschaft.

Zwölf Leitlinien bilden die Grundlage dafür. Welche Handlungserfordernisse diese Ziele mit sich bringen, verdeutlichen die Erläuterungen. Zentrale Aufgabe ist es, durch Flächenvorsorge und -aktivierung und durch effiziente Flächennutzung ausreichend Potenziale und eine möglichst stabile Flächenkulisse für die wachsende Wirtschaft Berlins sicherzustellen.

In Berlin gibt es rund 4.450 Hektar gewerbliche Bauflächen. Knapp zwei Drittel davon gehören zum Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich (EpB) Dazukommen rund 440 Hektar Ver- und Entsorgungsflächen und rund 350 Hektar Sonderbauflächen mit gewerblichem Charakter. In der Summe umfasst die gewerbliche Bauflächenkulisse damit rund 5.250 Hektar. Das sind 80 Hektar oder 1,5 Prozent weniger als noch 2011.

Das EpB stellt sicher, dass ansässige Unternehmen vor Umnutzungsdruck geschützt werden und für ansiedlungsinteressierte Unternehmen Flächen zu angemessenen Preisen für die Produktion und damit in Verbindung stehende Dienste zur Verfügung stehen. Das Entwicklungskonzept beschreibt die Lage- und Erschließungsqualitäten der Flächen, berücksichtigt spezifische örtliche Besonderheiten sowie vorhandene Nutzungen und gibt Hinweise zum Planungsrecht.