Preisangabenverordnung

Preisschild SALE

Preisangabenrecht

  • Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist für Grundsatzfragen der Preisangabenverordnung zuständig. In diesem Zusammenhang können sich Verbraucher/innen und Gewerbetreibende darüber informieren, wie Preisangaben für Waren und Dienstleistungen korrekt erfolgen müssen.

Anwendungs- und Auslegungshilfe

  • PDF Auslegungshilfe

    Am 28. Mai 2022 ist die Novelle der Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft getreten. Im Zuge der Novellierung kam es zu einer Neustrukturierung, bei der insbesondere europarechtliche Vorgaben umgesetzt wurden. Frühere Regelungen, die in ihrer Wertung grundsätzlich weiter gelten, finden sich nun an neuer Stelle wieder oder wurden der Übersichtbarkeit halber in einem neuen Paragraphen zusammengefasst. Zum besseren Verständnis werden einzelne Regelungen erläutert und insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung des § 4 Abs. 3 Nr. 3 PAngV eine Auslegungshilfe bereitgestellt.

    PDF-Dokument (125.1 kB) - Stand: Stand 08/2023

Zuständigkeiten bei Beschwerden

  • Mit Beschwerden über fehlende oder falsche Preisangaben müssen Verbraucher/innen sich jedoch an das zuständige Bezirksamt (meist das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt) wenden, in dessen Bereich der Verstoß begangen wurde, da für die Verfolgung von Verstößen gegen die Preisangabenverordnung die Bezirke zuständig sind: