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Geheimschutz in der Wirtschaft

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe ist die Anlaufstelle für sämtliche Fragen aus dem Bereich des Geheimschutzes in der Wirtschaft. Dies betrifft auch den gesamten Bereich der Geheimschutzbetreuung bei sicherheitsrelevanten Aufträgen des Landes Berlin.
Das Geheimschutzverfahren in der Wirtschaft dient der Schaffung, Aufrechterhaltung und Abwicklung sämtlicher Maßnahmen, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheim gehalten werden.
Es kann nicht von Privatpersonen oder Firmen, sondern nur von amtlichen Stellen (öffentlichen Auftraggebern) in Gang gesetzt werden.
Das Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz regelt den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen.
Für die Geheimschutzbetreuung sind Sicherheitsüberprüfungen nach dem Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) in den folgenden Bereichen notwendig:
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Personeller Geheimschutz
Der personelle Geheimschutz umfasst die Sicherheitsüberprüfung von Personen (Betroffene), die Zugang zu Verschlusssachen erhalten sollen oder sich im Rahmen ihrer Aufgaben im Unternehmen verschaffen können. Die Sicherheitsüberprüfung des Betroffenen ist eine vorbeugende Maßnahme, durch die verhindert werden soll, dass Personen zum Zugang zu Verschlusssachen ermächtigt werden, bei denen ein Sicherheitsrisiko besteht.
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Funktioneller Geheimschutz
Eigentümer (natürliche Personen) und Mitglieder der Geschäftsleitung (Träger der unternehmerischen Verantwortung) eines Unternehmens bedürfen einer Ermächtigung entsprechend der höchsten VS-Einstufung der VS-Aufträge des Unternehmens.
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Materieller Geheimschutz
Zur Gewährleistung des materiellen Geheimschutzes wird das auftragsnehmende Unternehmen von der Verfassungsschutzbehörde eingewiesen.
Die Sicherheitsüberprüfungsmaßnahmen werden von der Verfassungsschutzbehörde als Mitwirkungsbehörde durchgeführt.
Genaue Informationen zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung und zum Ablauf einer Sicherheitsüberprüfung beim Geheimschutz in der Wirtschaft finden Sie hier.
Formulare für die Sicherheitsüberprüfung
Merkblatt - Anleitung für die Geheimhaltung in der Wirtschaft
Anlage 21 GHB
PDF-Dokument (38.8 kB)
Hinweise zur Sicherheitsüberprüfung
Anlage 10 (zu § 14 Abs.6 AV BSÜG)
PDF-Dokument (87.3 kB)
Anleitung - Sicherheitserklärung für die einfache Sicherheitsüberprüfung
PDF-Dokument (117.0 kB)
Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
PDF-Dokument (3.4 MB)
Anleitung - Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung und erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen
PDF-Dokument (64.1 kB)
Bescheinigung des/der Sicherheitsbevollmächtigten (SiBe)
Anlage 23 GHB
DOCX-Dokument (18.3 kB)
Sammelbescheinigung des/der Sicherheitsbevollmächtigten (SiBe)
Anlage 24 GHB
DOCX-Dokument (33.4 kB)
Erklärung beim Erlöschen der Ermächtigung zum Zugang zu Verschlusssachen
Anlage 14 GHB
PDF-Dokument (3.2 MB)
Weiterführende Informationen
- Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Land Berlin (BSÜG)
- Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Die in der Geheimschutzbetreuung befindlichen Unternehmen werden zur Anwendung der Regelungen des Handbuches verpflichtet.
- Sicherheitsforum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Geheimschutz in der Wirtschaft
- Veröffentlichungen des Berliner Verfassungsschutzes über Allgemeine Informationen zum Geheimschutz und zum Thema Wirtschaftsschutz
- Publikationen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Geheim-, Sabotage- und Wirtschaftsschutz