Geheimschutz in der Wirtschaft

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Das Verfahren

Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung ist die Anlaufstelle für Fragen aus dem Bereich des Geheimschutzes in der Wirtschaft des Landes Berlin. *Das Verfahren kann nicht von Privatpersonen oder Firmen, sondern nur von öffentlichen Auftraggebern bzw. von einer amtlichen Stelle in Gang gesetzt werden.* Weitere Informationen

Der gesamte Bereich der Geheimschutzbetreuung bei sicherheitsrelevanten Aufträgen (Geheimschutzverfahren) dient der Schaffung, Aufrechterhaltung und Abwicklung sämtlicher Maßnahmen, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheim gehalten werden.

Das Berliner Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BSÜG) regelt den personellen Geheim- und Sabotageschutz bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen.

Zweck einer Sicherheitsüberprüfung ist es, Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse im öffentlichen Interesse vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte zu schützen.

Eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit übt aus, wer Zugang zu Verschlusssachen hat, die mit STRENG GEHEIM, GEHEIM oder VS-VERTRAULICH eingestuft sind oder in einer öffentlichen Stelle tätig ist, die zum Sicherheitsbereich erklärt worden ist.

Je nach Geheimhaltungsgrad gibt es drei Arten von Sicherheitsüberprüfungen:
einfache Sicherheitsüberprüfung für VS-VERTRAULICH
erweiterte Sicherheitsüberprüfung für GEHEIM erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen für STRENG GEHEIM

Die Sicherheitsüberprüfungsmaßnahmen werden von der Verfassungsschutzbehörde als Mitwirkungsbehörde durchgeführt.

Ablauf einer Sicherheitsüberprüfung

Vertiefende Informationen zum Ablauf einer Sicherheitsüberprüfung finden Sie auf dem Service Portal und im Leitfaden.

Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Geheimschutzbetreuung ist in folgenden Bereichen notwendig

  • Personeller Geheimschutz
    Der personelle Geheimschutz umfasst die Sicherheitsüberprüfung von Personen (Betroffene), die Zugang zu Verschlusssachen erhalten sollen oder sich im Rahmen ihrer Aufgaben im Unternehmen verschaffen können. Die Sicherheitsüberprüfung des Betroffenen ist eine vorbeugende Maßnahme, durch die verhindert werden soll, dass Personen zum Zugang zu Verschlusssachen ermächtigt werden, bei denen ein Sicherheitsrisiko besteht.
  • Funktioneller Geheimschutz
    Eigentümer (natürliche Personen) und Mitglieder der Geschäftsleitung (Träger der unternehmerischen Verantwortung) eines Unternehmens bedürfen einer Ermächtigung entsprechend der höchsten VS-Einstufung der VS-Aufträge des Unternehmens.
  • Materieller Geheimschutz
    Zur Gewährleistung des materiellen Geheimschutzes wird das auftragsnehmende Unternehmen von der Verfassungsschutzbehörde eingewiesen.
  • Für den vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 2 Ziffer 4 BSÜG ist der Verfassungsschutz des Landes Berlin zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten der für Verfassungsschutz zuständigen Senatsverwaltung.

Formulare für die Sicherheitsüberprüfung

Weiterführende Informationen