Die Europäische-Dienstleistungsrichtline (2006/123/EG) soll den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr fördern und bürokratische Hemmnisse abbauen. Sie war bis Ende 2009 in nationales Recht umzusetzen.
Dazu mussten die EU-Mitgliedsstaaten ihr gesamtes dienstleistungsbezogenes Recht auf seine Vereinbarkeit mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) überprüfen. In Deutschland führte diese Normenprüfung zu erheblichen Rechtsänderungen.
Auch in Zukunft müssen (neue) Rechtssetzungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der EU-DLR überprüft werden. Die Ergebnisse dieser Normenprüfungen sind der EU-Kommission in bestimmten Fällen zu übermitteln (sog. Dauerberichtspflichten).
In Berlin werden Normenprüfungen und Dauerberichtspflichten vor allem von den Senatsverwaltungen und den Kammern durchgeführt. Aber auch sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigenem Satzungsrecht können betroffen sein. Konkret verantwortlich sind diejenigen Stellen und Referate, die für das neue oder veränderte Fachrecht zuständig sind (Grundsatz der eigenverantwortlichen Prüfung).
Um unseren Kolleginnen und Kollegen diese Aufgabe zu erleichtern, wurden verschiedene Hilfsmittel entwickelt. Hervorzuheben ist das IT-Verfahren NormAn-Online. Es bietet ein einheitliches elektronisches Prüfraster, mit dessen Hilfe Sie Normenprüfungen und die Erstellung von Berichten an die EU-Kommission sicher und einfach erledigen können. Die Verwendung von NormAn-Online ist in Berlin vorgeschrieben.
Der Leitfaden DLR-Normprüfung Berlin enthält ausführliche Informationen zur Nutzung von NormAn-Online und erläutert Normenprüfung und Dauerberichtspflichten im Detail. Seine Benutzung wird ausdrücklich empfohlen.




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