| ARP | Arbeitsmarktpolitisches Rahmenprogramm |
| BGA | Berliner Begleitausschuss |
| EFF | Europäischer Fischereifonds |
| EFRE | Europäischer Fonds für regionale Entwicklung |
| ELER | Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums |
| ESF | Europäischer Sozialfonds |
| GI | Gemeinschaftsinitiativen |
| IBB | Investitionsbank Berlin |
| KMU | Kleine und mittlere Unternehmen |
| NSRP | Nationaler Strategischer Rahmenplan |
| OP | Operationelles Programm |
| ZGS | Zwischengeschaltete Stellen |
Arbeitsmarktpolitik: Die Berliner Arbeitsmarktpolitik mit ihren verschiedenen Instrumenten zur Qualifizierung, Beratung und Beschäftigungshilfen ist beschrieben im Arbeitsmarktpolitischen Rahmenprogramm (ARP) der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Begleitung und Bewertung: Jeder Mitgliedstaat ist für die Durchführung, Wirksamkeit und Begleitung der Strukturfondsinterventionen verantwortlich und muss jährlich über die Durchführung berichten. Die Evaluierungen der Strukturfondsinterventionen werden vorab, im Verlauf und nach Ablauf des Programms vorgenommen. In der Förderperiode 2007-2013 ist auch die Wirksamkeit der Publizitätsmaßnahmen zum Jahresbericht 2010 sowie zum Ende der Förderperiode zu bewerten. 4 % der Strukturfondsmittel werden von der Europäischen Kommission als "leistungsgebundene Reserve" einbehalten. Diese werden den Mitgliedstaaten nur bei einer positiven Bewertung der Wirksamkeit der Strukturfondsförderung zur Verfügung gestellt.
Begünstigte: Alle Zielgruppen, die von einer Förderung profitieren (zum Beispiel Teilnehmer an einer Fördermaßnahme, Unternehmen, Kommunen, Forschungseinrichtungen, Träger von Bildungseinrichtungen). Siehe auch Potenziell Begünstige.
Berliner Begleitausschuss (BGA): Wichtigstes Instrument im Land Berlin zur Umsetzung der von der EU-Kommission geforderten Partnerschaft in der Umsetzung der EU-Strukturfondsmaßnahmen. Für jedes Operationelle Programm gibt es einen Begleitausschuss, wobei ein Begleitausschuss aber auch für mehrere OPs eingesetzt werden kann. In Berlin zum Beispiel wird sowohl die Durchführung des EFRE als auch jene des ESF vom BGA begleitet. Dieser kann Programmänderungen vorschlagen und genehmigt Jahresberichte, bevor diese an die EU-Kommission vermittelt werden. Zudem legt er die Projektauswahlkriterien für die Fördermaßnahmen fest.
Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung: Ende 2006 verabschiedete Strategie, um die 1,2 Milliarden Euro, die Berlin in der Förderperiode 2007-2013 für die Umsetzung von Ziel-2 zur Verfügung stehen, abgestimmt einzusetzen. Die Strategie ist auf das Oberziel der Europäischen Strukturfonds, nämlich auf die Förderung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft, ausgerichtet und setzt die Lissabon-Strategie in Berlin um. Hinsichtlich des Ziel-2 will Berlin sowohl seine Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität steigern als auch die Beschäftigung vermehren, indem es versucht, den wirtschaftlichen und sozialen Wandel vorauszusehen. Die Strategie unterteilt die Förderung in drei zentrale Handlungsfelder: Handlungsfeld Wirtschaft, Handlungsfeld Wissen, Handlungsfeld Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung.
Best-Practice: Bezeichnung für bisherige, vorbildlich umgesetzte Projekte, von denen sich andere Projektträger oder EU-Länder Anregungen holen können.
Bewilligungsbehörden: Senatsverwaltungen, Bezirksämter und Servicegesellschaften
bewirtschaften Kontingente von Fördermitteln in eigener Fachverantwortung.
Beteiligung der Fonds: Die Beteiligung der Fonds wird auf Ebene des Operationellen Programms berechnet im Verhältnis zu den zuschussfähigen Gesamtausgaben einschließlich öffentlicher und privater Ausgaben. Die Beteiligung der Fonds im Ziel-2-Gebiet liegt bei maximal 50%. Die restlichen Mittel müssen durch nationale Kofinanzierung und/ oder private Mittel beigesteuert werden.
Chancengleichheit von Frauen und Männern: Berücksichtigung und Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Politikbereichen und allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Eine der drei Querschnittsaufgaben der Strukturfonds in der Förderperiode 2007-2013.
Doppelförderung: Bezeichnung für die Förderung eines Projekts, für das bereits Mittel aus den Strukturfonds geflossen sind oder noch fließen. Eine solche Doppelförderung ist verboten! Ein Projekt oder eine Maßnahme kann jeweils nur aus einem der beiden Fonds finanziert werden. Für integrierte Projekte, die Elemente der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik vereinen, sind selbständige Teilprojekte zu definieren.
ELER-Verwaltungsbehörde: koordiniert die Fördermaßnahmen des ELER in einer Region.
EFRE-Verwaltungsbehörde: koordiniert die Fördermaßnahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Bei fondsspezifischen Fragen sind die Verwaltungsbehörden die ersten Ansprechpartner für alle Akteure – innerhalb und außerhalb der Verwaltung – im Land Berlin. Die konkrete Umsetzung der jeweiligen Fördermaßnahmen liegt bei den Programmdurchführenden Stellen des EFRE.
Erstattungsprinzip: Für die Förderungen des EFRE und des ESF gilt das Erstattungsprinzip, das heißt, die Fördermittel werden nur gegen Vorlage bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Vorschusszahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.
ESF-Verwaltungsbehörde: koordiniert die Fördermaßnahmen des Europäischen Sozialfonds in ihrer Region. Die konkrete Umsetzung der jeweiligen Fördermaßnahmen liegt in Berlin bei den Bewilligungsbehörden des ESF.
Europa 2020: Europa 2020 ist eine auf zehn Jahre angelegte Wirtschaftsstrategie der Europäischen Union, die am 03. März 2010 von der Europäischen Kommission offiziell vorgeschlagen und im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde. Die Strategie stützt sich auf drei einander verstärkende Prioritäten: intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Sie löst die Lissabon-Strategie, die von 2000 bis 2010 verfolgt wurde, ab.
Europäischer Fischereifonds (EFF): Der Fonds spielt in Berlin eine untergeordnete Rolle und wird im Rahmen eines landwirtschaftlichen Staatsvertrages durch das Land Brandenburg umgesetzt. Er löst das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) ab.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE): Der EFRE fördert insbesondere Unternehmensinvestitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Umweltschutzinvestitionen, Infrastrukturen, und lokale Entwicklungsprojekte.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben und ländlicher Entwicklung. Der Fonds spielt in Berlin eine untergeordnete Rolle und wird im Rahmen eines landwirtschaftlichen Staatsvertrages durch das Land Brandenburg umgesetzt. Der ELER löst den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) ab.
Europäischer Sozialfonds (ESF): Förderung arbeitsmarktpolitischer und beschäftigungspolitischer Maßnahmen, Qualifizierung und Beschäftigung, Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials.
Europäische Strukturfonds: Die wichtigsten Finanzierungsinstrumente zur Stärkung des wirtschaftlichen Zusammenhalts innerhalb der EU. Die Strukturfonds sind von der EU eingerichtete Fonds, aus denen die Europäische Union im Rahmen der drei definierten Förderziele die strukturelle Entwicklung benachteiligter Regionen fördert. Siehe auch: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfonds (ESF), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Europäischer Fischereifonds (EFF).
Finanzkontrolle: Die Finanzkontrolle dient der Sicherstellung einer effizienten und ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel nach den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung. Sie prüft dazu die Verwaltungs- und Kontrollsysteme der Programmdurchführenden Stellen.
Fördermaßnahmen: Eine Intervention ist in Förderschwerpunkte, Fördermaßnahmen und Operationen untergliedert. Die Schwerpunkte sind relativ allgemein gefasste Förderprioritäten (zum Beispiel Infrastrukturförderung, Umweltschutz, ländliche Entwicklung), die durch die Maßnahmen konkretisiert werden. So wird der Schwerpunkt "Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit" in Berlin u.a. durch die Maßnahmen "Förderung von Forschung und Entwicklung" oder "Beratungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen" konkretisiert.
Förderrichtlinien: Die Inhalte und Bedingungen der Förderung von Einzelvorhaben ("Operationen") sind in der Regel in Förderrichtlinien festgehalten. Diese regeln zum Beispiel, wer bei welcher Institution Anträge auf eine Förderung stellen kann, welche Förderziele erreicht werden sollen, wer über die Anträge entscheidet, wer für die Durchführung und die Kontrolle zuständig ist, nach welchen Kriterien der Erfolg der Förderung überprüft wird, etc.
Förderperiode: Zeitraum, für den die Europäische Union Mittel zur Förderung aus den Europäischen Strukturfonds bereitstellt. Die aktuelle Förderperiode umfasst den Zeitraum 2007-2013. Alle geförderten Einzelvorhaben müssen in diesem Förderzeitraum begonnen werden und spätestens zwei Jahre nach seinem Ende (also bis zum 31.12.2015) abgeschlossen werden. Für Gebiete mit Übergangsförderung ist der Förderzeitraum um ein Jahr auf 2007-2012 verkürzt (und entsprechend ist der Stichtag für den spätesten möglichen Abschluss eines Vorhabens hier der 31.12.2014).
Förderprogramme: Die Strukturfonds finanzieren keine Einzelvorhaben, sondern mehrjährige regionale Entwicklungsprogramme, die von den Regionen, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission gemeinsam festgelegt werden. Diese berücksichtigen die Leitlinien der Europäischen Kommission, die für die gesamte Union gelten. Die Operationellen Programme sind in den Rahmen eines Nationalen Strategischen Rahmenplans eingebunden.
Förderschwerpunkt(e): Auch Prioritätsachsen genannt. Die Mittel, die im Rahmen einer Intervention (d.h. eines Förderprogramms) insgesamt zur Verfügung stehen, werden auf verschiedene Schwerpunkte (Hauptbereiche der Förderung) aufgeteilt, die sich ihrerseits wiederum in verschiedene Fördermaßnahmen untergliedern.
Für den EFRE sind die Schwerpunkte folgende:
Gemeinschaftsinitiativen (GI): Vier kleinere Sonderprogramme für spezifische Probleme, die in der Förderperiode 2000-2006 überall in der Europäischen Union bestanden. Die vier GI in der Förderperiode 2000-2006 waren: Interreg III (grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit), Urban II (wirtschaftliche und soziale Wiederbelebung krisenbetroffener Stadtviertel), Leader+ (Entwicklung des ländlichen Raumes) und EQUAL (Förderung neuer Methoden zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Ungleichheiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt). In der Förderperiode 2007-2013 sind die experimentellen Ansätze dieser GI in die allgemeine Förderung der Strukturfonds aufgegangen.
Gemeinschaftspolitiken: Alle aus den Strukturfonds geförderten Einzelvorhaben und Operationen müssen im Einklang mit den Rechtsvorschriften und den Gemeinschaftspolitiken der Europäischen Union stehen und diesen entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Vergabe öffentlicher Aufträge, Schutz und Verbesserung der Umwelt, Beseitigung von Ungleichheiten und Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.
Handlungsfeld(er): Bezeichnung für diejenigen Bereiche, in denen die Förderung einer harmonischen, ausgewogenen und nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft (Oberziel der Strukturfonds und der Berliner Gesamtstrategie) erfolgt. Dabei werden die folgenden drei zentralen Handlungsfelder unterteilt:
Integration von Menschen mit Migrationshintergrund: Berücksichtigung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Berlin. Nutzung der Potentiale von Migrantinnen und Migranten als Unternehmensgründer/innen oder Unternehmer/innen oder Anpassung an die speziellen Belange bei der schulischen und beruflichen Bildung. Eine der drei Querschnittsaufgaben der Strukturfonds in der Förderperiode 2007-2013.
INTERREG: Grenzübergreifende, transnational und interregionale Projekt-Zusammenarbeit mit dem Ziel, eine harmonische, ausgeglichene und nachhaltige Entwicklung im gesamten Gebiet Europas zu begünstigen. Seit 2007 wird diese Zusammenarbeit mit Mitteln aus dem EFRE als sogenanntes Ziel-3 (Interreg IV) gefördert.
Intervention: In den Interventionen werden die jeweilige Förderstrategien für die Region oder den Wirtschaftssektor festgelegt, zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten verhandelt und hiernach von der Europäischen Kommission beschlossen. Die Verwaltung der Interventionen obliegt der jeweiligen Region, so dass sich der einzelne Unternehmer nicht "an Brüssel" sondern an seine lokale Verwaltung, nämlich an die Programmdurchführenden Stellen, wenden kann, um von den Strukturfonds zu profitieren. Eine Intervention erfolgt nach festgelegten Bewertungskriterien (Indikatoren). Im Rahmen einer Intervention werden drei solcher Evaluierungen durchgeführt: eine Vorab-Bewertung (Ex-Ante-Evaluation), um die spezifischen Strukturprobleme und den jeweiligen Entwicklungsbedarf der betroffenen Region fest zu stellen, eine Zwischenbewertung (Halbzeitevaluierung), um den Erfolg des laufenden Förderprogramms zu überprüfen und ggf. die Förderstrategie an veränderte Bedarfe anzupassen, und eine Endbewertung (Ex-Post-Evaluation) zur Erfolgskontrolle nach Abschluss der Intervention. Die Zwischenevaluierung muss durch einen von den durchführenden Behörden unabhängigen Bewertungssachverständigen (in der Regel ein externer Dienstleister) vorgenommen werden. In Berlin ist auch die Ex-Ante-Evaluierung extern erfolgt.
Investitionsbank Berlin (IBB): Berliner Förderbank. Ein Großteil der unternehmensbezogenen Fördermaßnahmen und Programme des Landes Berlin werden von der IBB durchgeführt, darunter viele Förderprogramme, die mit Hilfe von Mitteln der Europäischen Strukturfonds finanziert werden.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro haben, und die nicht zu 25% oder mehr des Kapitals und der Stimmenanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition eines KMU nicht
erfüllen. Der Ausgleich größenspezifischer Nachteile, denen KMU insbesondere beim Zugang zu den Kapitalmärkten gegenüber stehen, ist eine wesentliche Aufgabe der Europäischen Strukturfonds, insbesondere des EFRE.
Kohäsion: Fasst zusammen mit dem Begriff Kohäsion die Werte zusammen, die hinter der EU-Regionalpolitik stehen. Kohäsion, weil alle davon profitieren, wenn sich die Kluft zwischen Einkommen und Wohlstand der ärmeren und der wohlhabenderen Länder und Regionen verringert.
Kohäsionsfonds: Der Kohäsionsfonds steht für die besonders bedürftigen EU-Staaten Spanien, Griechenland, Irland und Portugal zur Finanzierung von Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturen zur Verfügung. Mit diesem Fonds können entsprechende Einzelvorhaben in den genannten Ländern direkt finanziert werden.
Kommunikationsplan/ -strategie: Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit der Strukturfonds sind die Vorgaben der Europäischen Union. Folgende Informationen werden besonders in den Vordergrund gestellt:
Lead Partner: Der Lead Partner koordiniert die Projektentwicklung, kümmert sich um die Vollständigkeit des Antrags und reicht ihn bei dem zuständigen Programmsekretariat ein. Der Lead Partner trägt die organisatorische, inhaltliche und finanzielle Gesamtverantwortung für das Projekt und ist für das Projektmanagement und Berichtswesen zuständig. Der Lead Partner übernimmt die Verwaltung des gesamten EFRE-Zuschusses, ist für die regelmäßige Kontrolle und die Abrechnung der Projektausgaben mit der Verwaltungsbehörde bzw. dem Programmsekretariat zuständig und übernimmt die Haftung gegenüber der national zuständigen Behörde. Er ist zentraler Ansprechpartner für das Programmsekretariat und alleiniger Vertragspartner der Verwaltungsbehörde.
Lissabon-Strategie: Im März 2000 vom Europäischen Rat verabschiedet mit dem Ziel, die EU durch dauerhaftes Wirtschaftswachstum bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln. Die Lissabon-Strategie strebt einen Dreiklang von Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialem Zusammenhalt an. Die EU-Mitgliedstaaten einigen sich freiwillig auf gemeinsame Ziele. Im Juni 2010 wurde sie von der neuen Wirtschaftsstrategie "Europa 2020" abgelöst (siehe Europa 2020).
Nachhaltigkeit: Berücksichtigung und Förderung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Verträglichkeit aller Maßnahmen und Aktionen in allen Politikbereichen und allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Eine der drei Querschnittaufgaben der Europäischen Union in der Förderperiode 2007-2013.
Nationalen Strategischen Rahmenplanes (NSRP): Neues Instrument in der Förderperiode 2007-2013. Grundlage für die Ausarbeitung der Operationellen Programme durch die Länder. Sorgt für die Übereinstimmung der Strukturfonds-Förderung mit den strategischen Zielen der EU-Kohäsionspolitik. Der NSRP enthält sowohl eine Stärken-Schwächen-Analyse der geförderten Gebiete als auch eine allgemeine Förderstrategie, die Mittelausstattung und die Förderschwerpunkte. Jeder EU-Mitgliedsstaat muss einen NSRP vorlegen, der schließlich von der EU-Kommission (in bestimmten Teilbereichen) gebilligt wird.
Operation: Eine Intervention ist in Förderschwerpunkte, Fördermaßnahmen und Operationen untergliedert. Die Operationen entsprechen in Berlin im Regelfall den Förderrichtlinien, auf deren Grundlage die Programmdurchführenden Stellen oder von diesen beauftragte Träger Einzelvorhaben fördern.
Operationelles Programm (OP): Eine Interventionsform der Europäischen Strukturfonds. Entwicklungsprogramm für ein regionales Zielgebiet, das im Rahmen eines Nationalen Strategischen Rahmenplanes (NSRP) in die Gesamtstrategie eines EU-Mitgliedstaates integriert ist. Während der NSRP für alle Gebiete eines Mitgliedstaates gilt, legt das OP den Rahmen der Förderung in der jeweiligen Region fest. Für die Förderpraxis vor Ort sind die OPs damit von höherer Bedeutung als der NSRP. Ende 2007 wurden die OPs für den EFRE und den ESF in Berlin genehmigt.
Potenziell Begünstige: Alle Zielgruppen, die von der Strukturfondsförderung profitieren könnten (zum Beispiel private Personen, Unternehmen, Kommunen, Forschungseinrichtungen, Träger von Bildungseinrichtungen, Behinderte, Arbeitslose oder Menschen mit Migrationshintergrund). Ähnlich: Begünstigte.
Prioritätsachse(n): siehe Förderschwerpunkt(e).
Programmdurchführende Stellen: Diejenigen Dienststellen, die für die Umsetzung, Aufsicht und Kontrolle der jeweiligen Förderprogramme entsprechend der jeweiligen Förderrichtlinien im Einzelnen
zuständig sind. In Berlin sind dies in der Regel Fachreferate bei den jeweils zuständigen Senatsverwaltungen. Diese haben ihre Aufgaben zum Teil an geschäftsbesorgende Stellen (wie die Investitionsbank Berlin) delegiert. Siehe auch Zwischengeschaltete Stellen.
Programmsekretariat: Auch Joint Technical Sekretariat genannt. Den Lead Partners übergeordnet. Verwaltung von Projektanträgen, regelmäßige Kontrolle und Abrechnung der Projektausgaben zusammen mit der Verwaltungsbehörde.
Projektauswahlkriterien: Die Kriterien zur Auswahl der Projekte entsprechen den in den Operationellen Programmen enthaltenen qualitativen und quantitativen Förderzielen. Die Auswahl der Projekte selbst obliegt grundsätzlich den zuständigen Stellen (Förder- bzw. Fachreferate, Senatsverwaltungen), die für die Annahme, Prüfung und Bewilligung der Anträge zuständig sind. Von Seiten der Projektträger gibt es keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ein Projekt ist nur förderfähig, wenn die Prüfung folgender Kriterien positiv ausgefallen ist:
Querschnittsaufgabe(n): Aufgaben und Zielsetzungen der Förderung aus den Europäischen Strukturfonds, die in allen Förderzielen, Förderschwerpunkten und Förderbereichen gleichermaßen zu berücksichtigen sind. In der Förderperiode 2007-2013 sind es die drei Querschnittsaufgaben:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen: Zentrale Ansprechstelle in Berlin für die Europäische Kommission. Die Verwaltungsbehörden für beide Fonds (EFRE und ESF) sind hier angesiedelt. Sitz: Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin.
Solidarität: Fasst mit dem Begriff Kohäsion die Werte zusammen, die hinter der EU-Regionalpolitik stehen. Solidarität, weil diese Politik diejenigen Bürger und Regionen begünstigen soll, die, gemessen am EU-Durchschnitt, wirtschaftlich und sozial benachteiligt sind.
Strukturfonds: siehe Europäische Strukturfonds.
Technische Hilfe: Mittelanteil eines Operationellen Programms, der für die Unterstützung der Umsetzung des Förderprogramms (Vorbereitung, Begleitung, Bewertung und Kontrolle) bereitgestellt wird. Aus der
Technischen Hilfe lassen sich z. B. finanzieren: Studien, die sich auf die Tätigkeiten der Strukturfonds beziehen, Maßnahmen für den Erfahrungsaustausch und zur Information der Wirtschafts- und Sozialpartner, der potenziellen Förderungsempfänger und der Öffentlichkeit, rechnergestützte Systeme zur Verwaltung der Interventionen und schließlich die Bewertung (Evaluation).
Transparenz: Die Transparenz der Förderung ist sowohl durch die Veröffentlichung der Projektauswahlkriterien, als auch durch die Veröffentlichung eines Verzeichnisses der Begünstigten (Förderungsempfänger) zu gewährleisten. Die Teilnehmer an ESF-finanzierten Maßnahmen sind nicht in das Begünstigtenverzeichnis aufzunehmen.
Übergangsförderung: Zeitlich begrenzte und jährlich geringer werdende Förderung von Regionen, die aufgrund erfolgreicher Entwicklung aus der Strukturfondsförderung herausfallen. Die Übergangsförderung soll verhindern, dass durch den abrupten Wegfall der Fördermittel die Erfolge der Förderung wieder zunichte gemacht werden.
Verwaltungsbehörde: Die Verwaltungsbehörden sind die fondsbezogenen zentralen Ansprechstellen der Europäischen Kommission für die Strukturfondsförderung eines Fonds in einer Region. Sie koordinieren die Arbeit der Programmplanung und -umsetzung und nehmen übergreifende Aufgaben (z.B. Öffentlichkeitsarbeit) wahr. In Berlin sind die Verwaltungsbehörden des EFRE und des ESF angesiedelt bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen.
Zahlstelle: Die Zahlstelle ist für die Bescheinigung der Ausgaben des jeweiligen Fonds im Rahmen der Förderung aus einem Programm und für Zahlungsanträge zur Erstattung dieser Ausgaben an die Europäische Kommission zuständig. Siehe auch Erstattungsprinzip.
Ziel-1 (Konvergenz): Förderung von Regionen mit Entwicklungsrückstand. Ziel-1-Gebiete sind Regionen, in denen das Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung 75% des Bruttoinlandproduktes des EU-Durchschnitts der EU 25 unterschreitet. Der Großteil der Strukturfondsmittel der Europäischen Union fließt in dieses Ziel. Berlin erhält in der Förderperiode 2007-2013 keine Ziel-1 Mittel.
Ziel-2 (Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung): EU-Förderung außerhalb der Ziel-1 Gebiete mit dem Ziel, Wachstum und Beschäftigung in diesen Regionen zu schaffen. Berlin erhält in der Förderperiode 2007-2013 rund 1,2 Milliarden Euro Förderung aus diesem Ziel.
Ziel-3 (Europäische territoriale Zusammenarbeit): In der neuen Förderperiode 2007-2013 der Name des Strukturfondsziels für die grenzübergreifenden, transnationalen und interregionalen Förderlinien der ehemaligen Gemeinschaftsinitiative. Die Partner aus verschiedenen Ländern der Europäischen Union sollen von dem aus der Zusammenarbeit resultierenden Erfahrungsaustausch und den vorbildlichen Praktiken („best-practices“) gegenseitigen profitieren.
Zusätzlichkeit (Additionalität): Die Fördermittel der Strukturfonds werden nur zusätzlich zur nationalen/ regionalen Finanzierung gewährt. Sie dürfen nicht verwendet werden, um Pflichtaufgaben des Mitgliedstaates zu finanzieren.
Zwischengeschaltete Stellen (ZGS): Als zwischengeschaltete Stellen fungieren die fachlich jeweils zuständigen Ressorts/ Fachreferate im Land Berlin, die von der Verwaltungsbehörde mit der tatsächlichen Durchführung der Förderung betraut wurden. Siehe auch Programmdurchführende Stellen.