Auf diesen und den nächsten Seiten erhalten Sie allgemeine Informationen zur Umsetzung der ESF-Förderung in Berlin:
Die Verwaltungsbehörde gestaltet und steuert die Umsetzung des Operationellen Programms. Sie befindet sich im Referat III C der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung und trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Operationellen Programms. Die Verwaltungsbehörde trägt die Verantwortung dafür, dass das Programm im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung umgesetzt wird. Sie erfüllt die in Art. 60 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rats vom 11.Juli 2006 i.V.m. Art. 13 VO 1828/2006 aufgeführten Aufgaben.
Die Verwaltungsbehörde hat die Durchführung der Förderung an zwischengeschaltete Stellen (Fachreferate in Fachressorts des Landes Berlin) delegiert, wobei Struktur-, Verfahrens- und inhaltliche Aspekte von der Verwaltungsbehörde verbindlich vorgegeben werden. Sie übernehmen die Aufgabe, aus fachlicher Sicht Maßnahmen in Auftrag zu geben bzw. zu bewilligen. In allen zwischengeschalteten Stellen einschließlich der Fachreferate wurden ESF-Beauftragte benannt.
Im Bereich der Programmentwicklung und -begleitung wird die ESF-Verwaltungsbehörde durch folgende Dienstleister unterstützt: