Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit der Strukturfonds sind die Vorgaben der Europäischen Union. Festgehalten in der Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 mit Durchführungsvorschriften zur Information und Publizität beim Einsatz der EU-Strukturfonds in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über die allgemeinen Bestimmungen zu den Strukturfonds. Im Vergleich zur alten Informationsverordnung werden folgende Informationen besonders in den Vordergrund gestellt:
- Information der potenziell Begünstigten über die Fördermöglichkeiten und Projektauswahlkriterien
- Information der breiten Öffentlichkeit über die Begünstigten und die Vergabe der Mittel
- Mehrwert der Förderung für die Regionen und Bürger/innen
Vor diesem Hintergrund wurde durch die Verwaltungsbehörde eine zielgerichtete Kommunikationsstrategie entwickelt und mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Diese Kommunikationsstrategie (festgelegt im
Kommunikationsplan des ESF) ist die Grundlage der umzusetzenden Öffentlichkeitsarbeit.
Gemäß der Verordnung ist die ESF-Fondsverwaltung verpflichtet, während der gesamten Förderperiode kontinuierlich geeignete Informations- und Publizitätsmaßnahmen über die Interventionen des ESF für die in der Publizitätsverordnung genannten Zielgruppen zu treffen (Publizitätspflicht) und dabei mit der EU-Kommission zusammen zu arbeiten (jährliche Informationspflicht über getroffene PR-Maßnahmen). Vor diesem Hintergrund ist die ESF-Fondsverwaltung auch für die Einhaltung und Umsetzung der Publizitätsverordnung von allen mit der Umsetzung der ESF-Interventionen befassten Berliner Partner verantwortlich.
Einen besonderen Stellenwert nehmen im Rahmen der Kommunikationsstrategie des ESF anlass- und themenbezogene Projekte ein, welche in enger Zusammenarbeit mit den Bewilligungsstellen des ESF geplant und umgesetzt werden sollen.
Weitere Informationen, Veröffentlichungen, Logos und Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie auf den Seiten Öffentlickeitsarbeit der Berliner Strukturfonds.
Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit durch Träger und Bewilligungsstellen
Nicht nur die ESF-Fondsverwaltung, auch die Träger und bewilligenden Stellen betreiben Öffentlichkeitsarbeit für ihre Projekte, die durch den ESF gefördert werden. Bei allen Darstellungen und Publikationen von ESF geförderten Projekten ist darauf zu achten, dass auf die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds in angemessener Form hingewiesen wird. Wird dabei ein Logo eines Trägers (oder ein nationales Logo, z.B. des Landes Berlin) verwendet, ist die Europäische Flagge in gleicher Größe ebenfalls abzubilden. Hinweise zur richtigen Umsetzung können Sie dem
Merkblatt zur Information und Publizität entnehmen.
Arbeitshilfen und Logos (ESF und EU-Emblem) zum Download erhalten Sie hier.
Grafische Hinweise für die Anwendung des Europa-Emblems und die Abbildung zum
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