Die Ergebnisse der Förderung spiegeln sich wider in:
dem Verzeichnis der Begünstigten,
den ESF-Projektbeispielen![]()
und den jeweiligen Durchführungsberichten / Jahresberichten.
Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) 1828/2006 (Durchführungsverordnung) bestimmt, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Information und Publizität der Strukturfondsförderung jährlich ein „Verzeichnis der Begünstigten des ESF mit der Bezeichnung der Vorhaben und des Betrags der für die Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligungen in elektronischer oder anderer Form“ zu veröffentlichen ist. Dieses Verzeichnis wird zeitgleich mit den jährlichen Durchführungsberichten publiziert.
Öffentlich gemacht werden zunächst die Beträge, die für ein Vorhaben bewilligt wurden. Nach Abschluss eines Vorhabens werden die tatsächlich gezahlten Summen veröffentlicht. In die Liste aufgenommen werden aber nur die institutionellen Empfänger der öffentlichen Gelder. Die Namen von Personen, die an ESF-Maßnahmen teilnehmen, werden nicht veröffentlicht.