FAQs Arbeitsstipendien deutschsprachige Literatur - 3. Nach dem Einreichen des Antrags

Nach dem Einreichen des Antrags

  • Ist mein Antrag eingegangen?

    Sie erhalten eine automatische Bestätigungs-E-Mail mit Ihrer Antragsnummer, wenn Ihr Antrag eingegangen ist. Der Versand dieser Email kann je nach Auslastung des Systems bis zu einem Tag dauern. Bitte sehen Sie von entsprechenden Nachfragen ab.

  • Könnten Sie bitte vor Fristende prüfen, ob meine Unterlagen vollständig sind und den Richtlinien entsprechen?

    Nein. Sie sind selbst dafür verantwortlich, einen vollständigen und den Richtlinien entsprechenden Antrag zu stellen. Eine Prüfung des Antrages durch die zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden innerhalb der Frist kann nicht erfolgen.

  • Wann tagt die Jury?

    Die Jury tagt im Herbst desselben Jahres.

  • Wann erfahre ich die Juryentscheidung?

    Über das Ergebnis (Zusagen und Absagen) der Jurysitzung werden alle Antragsteller*innen voraussichtlich im Dezember per E-Mail informiert.

    Wir bitten Sie, nicht vorher telefonisch oder schriftlich nachzufragen.

  • Erfahre ich, warum ich abgelehnt wurde?

    Die Inhalte der Jurysitzung sind vertraulich. Wir teilen daher nur das Endergebnis mit (ausgewählt für ein Stipendium/nicht ausgewählt). Bitte sehen Sie von entsprechenden Nachfragen ab.
    Sollte Ihr Antrag aus formalen Gründen nicht zum Juryprozess zugelassen worden sein (mögliche Gründe dafür s. weitere FAQ), teilen wir Ihnen dies per E-Mail mit.

  • Was passiert nach der Juryentscheidung?

    Nachdem alle Bewerber*innen über das Ergebnis des Juryverfahrens informiert worden sind, erhalten die ausgewählten Stipendiat*innen per Post einen Stipendienbescheid. Angehängt ist eine Einverständniserklärung, die Sie unbedingt ausfüllen und unterschrieben zurücksenden müssen (vorab per E-Mail, anschließend das Original postalisch), bevor das Stipendium ausgezahlt werden kann.

  • Sind Stipendien steuerfrei?

    Hierüber entscheidet das jeweils zuständige Berliner Finanzamt. Stipendien müssen dort grundsätzlich angegeben werden. Der Stipendienbescheid dient als Nachweis, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln geleistet wurde. Bitte haben sie Verständnis, dass die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Sie nicht zu Steuerfragen beraten kann.

  • Verpflichtet mich ein Stipendium zu einer künstlerischen Gegenleistung?

    Nein, eine künstlerische Gegenleistung ist nicht erforderlich. Nach Ende des Stipendienzeitraums muss lediglich ein Erfahrungsbericht abgegeben werden, der Ihnen zum gegebenen Zeitpunkt per E-Mail zugesandt wird.