Innenverwaltung ordnet Trauerbeflaggung anlässlich des Nationalen Gedenktages für die Opfer terroristischer Gewalt an

Pressemitteilung vom 07.03.2024

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat anlässlich des 2022 vom Bundeskabinett beschlossenen regelmäßigen Nationalen Gedenktages für Montag, 11. März 2024, Trauerbeflaggung gemäß § 1 Absatz 2 der Beflaggungsverordnung angeordnet.

Damit soll der zahlreichen Opfer terroristischer Gewalt in ganz Deutschland gedacht und ein Zeichen der Solidarität mit den Betroffenen sowie ihren Angehörigen gesetzt werden.

Die Trauerbeflaggung gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile, die von Dienststellen und sonstigen Einrichtungen des Landes Berlin und der seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts benutzt werden. Die Flaggen werden auf halbmast gesetzt, Banner mit Trauerflor versehen.