Lichtenberger Bürgerämter
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Das Amt für Bürgerdienste informiert:
Beachten Sie bitte die aktuellen Informationen zu den Öffnungszeiten.
Der Senat hat in seiner Sitzung am 9. Januar 2018 beschlossen, den Personenkreis zu erweitern, der Anspruch auf einen „berlinpass“ hat.
Mehr Berechtigte: Sonderschalter für „berlinpass“
Bitte beachten Sie in Vorbereitung Ihres Besuches in einem der Lichtenberger Bürgerämter die nachfolgenden Hinweise:
Grundsätzlich nur mit Termin
Sie benötigen für die Bearbeitung Ihrer Anliegen unbedingt einen Termin.
Eine Terminbuchung ist wie folgt
möglich:
- am Informationstresen des Bürgeramtes (Für den gleichen Tag können dort freie Termine erfragt werden).
- online im Internet über die Standorte oder berlinweit
- über das Bürgertelefon 115
Bitte pro Person einen Termin beantragen
Wenn Sie nicht nur für sich allein ein Anliegen im Bürgeramt haben, buchen Sie unbedingt pro Person einen Termin, damit nachfolgende Termine von uns zeitlich eingehalten werden können.
Ausnahmen - Dringende Angelegenheiten
Nachgewiesene dringende Angelegenheiten werden, soweit möglich, noch am Tag Ihrer Vorsprache in jedem Berliner Bürgeramt -in der Regel verbunden mit einer Wartezeit- bearbeitet. In jedem Fall wird Ihnen bei persönlicher Vorsprache ein Vorschlag zur Klärung Ihrer Anliegen unterbreitet.
Ausnahme - Dienstleistungen ohne Termin:
Einige Dienstleistungen können ohne notwendige Terminvereinbarung und ohne persönliche Vorsprache (schriftlicher Antrag ausreichend) erledigt werden.
Vereinbarten Termin absagen bzw. ändern
Hier können Sie einen bereits vereinbarten Termin absagen oder ändern
Wichtige Hinweise!
Ab 01. Oktober 2015 ist das Bezahlen der Verwaltungsgebühren nur mit Girocard (mit Pin) möglich.
Änderung zur An- oder Ummeldung ab 01. November 2015
Ab dem 01.11.2015 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, dem
Meldepflichtigen den Einzug innerhalb von zwei Wochen nach dem
Einzug schriftlich mit Unterschrift zu
bestätigen. Die Bestätigung muss folgende Daten
enthalten:
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers,
- Einzugsdatum,
- Anschrift der Wohnung und Namen der meldepflichtigen
Personen.
Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt die Einzugsbestätigung nicht.
Bei der Vorsprache ist diese Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Vermieter) daher unbedingt vorzulegen.
Weitere Informationen (Formulare, Erforderliche Unterlagen) »
Gehörlosensprechstunde
An jedem 2. Dienstag im Monat findet in der Zeit von 16:00 bis
18:00 Uhr im Bürgeramt 2 am Rathaus Lichtenberg in der
Normannenstraße 1-2 eine Sprechstunde für gehörlose Menschen
statt. Sie können dort ohne vorherige Anmeldung kostenlos die
Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch
nehmen und ihre Anliegen erledigen.
Alle Lichtenberger Bürgerämter auf einen Blick

Für alle Berliner Bürgerämter geltend!
Dienstleistungen ohne notwendige Terminvereinbarung
- Erstantrag und Verlängerung von BerlinPässen
- Abholen von ausgestellten Personalausweisen und Reisepässen
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Abgabe von Fundsachen
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
- Verkauf von Familienpässen und Ferienpässen
Dienstleistungen ohne persönliche Vorsprache (Schriftlicher Antrag ausreichend)
- Abmeldung einer Wohnung
- Beantragen von Meldebescheinigung
- Beantragen von Melderegisterauskünften
- Sperren von Melderegisterauskünften
- Beantragen von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauskünften
- Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen und Melderegisterauskünfte
- Annahme von Anträgen auf Erteilung eine Wohnberechtigungsscheins
- Annahme von Wohngeldanträgen
- Beantragung von Anwohnerparkausweisen Zuständige Behörden
Dringende Angelegenheiten (Notfallkunden) für alle Bürgerämter sind:
-
Kunden, die für bevorstehende Reisen
zwingend erforderliche Dokumente für sich und ihre
minderjährigen Familienangehörigen beantragen.
Voraussetzung: Vor dem Reiseantritt ist (Berlinweit) kein freier Termin buchbar. Bitte bringen Sie Ihre Reiseunterlagen mit. - Kunden, die nach Verlust von Personaldokumenten ein oder mehrere neue Dokumente beantragen.
Für alle Notfallkunden gilt:
Die Prüfung und Entscheidung obliegt den Bürgerämtern vor
Ort.
Mobile Bürgerämter
Das mobile Bürgeramt ist eine flexible Ergänzung der bestehenden Bürgeramtsstandorte. Es bietet insbesondere älteren oder gesundheitlich eingeschränkten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Behördengänge in Wohnortnähe zu erledigen. Bei Bedarf kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch ins Haus.
Zu den Einsatzorten und Terminen können Sie sich telefonisch unter: 902 96 -7833 und -7831 oder Telefax 902 96 77 78 19 erkundigen.