Konflikte im Rahmen des Arbeitsverhältnisses: Was muss beachtet werden, wenn Klage gegen eine Kündigung erhoben werden soll?

Arbeitsgerichte

Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses kommen durchaus vor. Sofern eine außergerichtliche Lösung zwischen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin und Arbeitgebende nicht gefunden werden kann, bedarf es letztlich einer Klage vor dem Arbeitsgericht.
In § 2 Abs. 1 – 4 ArbGG werden all jene Rechtsstreitigkeiten benannt, für welche ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig sind.

Zuständigkkeiten – Beispiele:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • Entwicklungs-Helferinnen und Entwicklungs-Helfer
  • Personen im freiwilligen sozialen Jahr
  • Menschen mit Behinderungen in Werkstätten

Arbeitsgericht Berlin

Kündigungsschutz- und Zahlungsklage

Zeichnet sich für ein arbeitsrechtliches Problem nur eine Klage vor Gericht ab, dann kann beim Arbeitsgericht:

  • Klageschrift in doppelter Ausfertigung eingereicht werden
    (wer, das regelt der § 11 ArbGG)
  • die Klage durch die Rechtsantragstelle nach Protokoll aufgenommen werden (kostenlos)

Hinweise und Formulare zur Erhebung einer Klage vor dem Berliner Arbeitsgericht finden sich hier.

Fristen zur Einreichung

Im Arbeitsrecht gelten sehr kurze Fristen zur Anmeldung von Ansprüchen

  • arbeitgeberseitige Kündigung, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, § 4 S. 1 KSchG
  • gleiche Frist – drei Wochen – regelt der § 4 S.2 KSchG, für eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG

Achtung: Maßgeblich für die Fristeinhaltung, ist der Eingang beim Berliner Arbeitsgericht und nicht der Tag der Absendung. Klage-Einreichung per Mail ist nicht möglich.

Hinweise und Fristen für eine Zahlungsklage: Hinweisblatt bei Zahlungsforderungen

Der Ablauf des gerichtlichen Verfahrens wird auf den Seiten des Berliner Arbeitsgerichtes erläutert.

Beratungshilfe - beantragen

Beratungshilfe ist eine Unterstützung vom Staat für Menschen, die wenig Geld haben. Voraussetzung für die Gewährung von Beratungshilfe ist ein Antrag. Dieser wird beim zuständigen Amtsgericht (Rechtsantragstelle) gestellt. Mit der Bewilligung der Beratungshilfe wird ein Beratungsschein ausgehändigt. Mit diesem kann ein Anwalt/eine Anwältin aufgesucht werden. Es fallen keine Kosten an, lediglich eine kleine Gebühr kann beim Anwalt/bei der Anwältin fällig werden.
Weitere Informationen

Kosten

Die Gerichtskosten bei arbeitsrechtlichen Verfahren orientieren sich immer am sogenannten Streitwert. Im Arbeitsrecht ist die Bestimmung des Streitwerts leider nicht so einfach wie in vielen anderen Fällen. Um dies dennoch zu ermöglichen, stellen Arbeitsgerichte den sogenannten Streitwertkatalog zur Verfügung, in dem Streitwerte für viele Standardfälle angegeben sind.

Beispiele:

  • Versetzung: 1 bis 3 Bruttomonatsgehälter
  • Kündigung: bis zu 3 Bruttomonatsgehälter
  • Arbeitszeugnisses: bis zu 1 Bruttomonatsgehalt
  • Abmahnung: 1 Bruttomonatsgehalt

Die Höhe der Gerichtskosten, lässt sich der Anlage 2 zu § 34 Gerichtskostengesetz entnehmen. Maßgeblich ist der Streitwert, aber Vorsicht: Es fällt die 2-fache Gebühr an. Der Wert aus der Tabelle muss immer verdoppelt werden.

Endet das Verfahren mit einem Vergleich, entstehen keine Gerichtskosten. Kein Vergleich, dann muss die Verliererseite die Gerichtskosten übernehmen.

Auch die Anwaltskosten orientieren sich am Streitwert. Bei der Bestimmung kommt es darauf an, ob ein Rechtsbeistand in der eigentlichen Verhandlung oder nur bei einer außergerichtlichen Einigung benötigt wird.
§ 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Einige Arbeitsgerichte bieten auf Ihren Seiten Kostenrechner an. So lässt sich besser abschätzen, welches Kostenrisiko mit einer Klage einhergeht. Beispielsweise der Kostenrechner des Arbeitsgerichts Hamm. Hier den geschätzten Streitwert eingeben und kostenlos, werden nach nur einem Klick die prognostizierten Gerichts- und Anwaltskosten angezeigt.

Prozesskostenhilfe

Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für Menschen, die nur wenig Geld oder Vermögen haben. Sie sollen trotzdem zu ihrem Recht kommen können. Um Prozesskostenhilfe zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Auch eine Selbstauskunft zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ist erforderlich.
Das Gericht bewilligt die Prozesskostenbeihilfe, wenn ihre Klage oder Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat oder die Gegenseite durch Rechtsbeistand vertreten wird.
Auf der Internetseite des Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz finden sich Broschüren, Formulare und Hinweise zur Prozesskostenbeihilfe.