Interessenbekundungsverfahren „Bezirkliche Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ im Bezirk Lichtenberg von Berlin

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin fördert seit dem Jahr 2016 den Aufbau und den zu verstetigenden Betrieb der „Bezirklichen Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“.

Ab dem 1. Juli 2024 wird dafür ein freier Träger gesucht, der über spezialisierte Netzwerk-, Beratungs- wie auch strategische Kompetenz in Bezug auf das breite thematische Spektrum von Demenz(en) verfügt. Erwünscht sind bereits vorhandene entsprechende Erfahrungen im Bezirk Lichtenberg. Die Bereitschaft zur engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den relevanten Organisationseinheiten und Fachämtern des Bezirksamtes sowie den im Bezirk verorteten Akteuren des pflegerischen und gesundheitsfördernden Sektors wird vorausgesetzt.

1. Ausschreibungshintergrund und Ziele

Die Förderung der „Bezirklichen Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ erfolgte erstmals im Rahmen eines Auditierungsprozesses Lichtenbergs als „Familiengerechte Kommune“ . Sie leistet – aufbauend auf den gewachsenen Netzwerkstrukturen – einen wesentlichen Beitrag für eine bestmögliche und bedarfsgerechte lokale Versorgungssituation dementiell erkrankter Menschen sowie für eine demenzsensible Öffnung von u. a. Freizeit-, Kultur-, Sport- und Bildungseinrichtungen, die es Menschen mit Demenz ermöglicht ihren Alltag möglichst lange aufrecht zu erhalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Schwerpunkt ist zudem eine verbesserte Unterstützung pflegender Angehöriger von dementiell erkrankten Menschen im Bezirk im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

2. Aufgabenschwerpunkte

Die „Bezirkliche Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ richtet ihr Handeln in geeigneter Weise an den Zielen und Maßnahmen der Nationalen Demenzstrategie der Bundesregierung aus. Die Leitstelle orientiert sich außerdem an Strategien des Landes Berlin wie der „Rahmenstrategie 80plus“ und dem Gesundheitszieleprozess „Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter erhalten“.

Im Rahmen des Zuwendungszwecks sollen u. a. folgende Aufgaben durch die „Bezirkliche Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ wahrgenommen bzw. weiterverfolgt werden:
  • das bestehende bezirkliche „Demenz-Netzwerk“ ausbauen und fachlich weiterentwickeln sowie bei der Entwicklung gemeinsamer Zielvorstellungen des Netzwerks in Zusammenarbeit mit dem Geriatrisch-Gerontopsychiatrischen Verbund (GGV) Lichtenberg unterstützen
  • an weiteren Gremien mitwirken, wie der AG Demenzfreundliche Initiativen Berlin
  • in geeigneter Weise durch Informationsarbeit, Wissensvermittlung und Aktionen zur Aufklärung und Sensibilisierung sowie zur Enttabuisierung von Demenz beitragen
  • spezifische Partnerschaften mit den beiden im Bezirk ansässigen Krankenhäusern entwickeln (bedarfsgerechtes Entlassmanagement, Schnittstellenmanagement stationäre/ambulante Versorgung u. a.).
  • die spezifische demenzbezogene Fachkompetenz pflegerischer Akteure sowie Beschäftigter des Gesundheitssektors im Bezirk durch Fachtage, Fortbildungen, Schulungen o. ä. stärken
  • aktuelle, auch internationale Forschungsansätze und -entwicklungen für die Akteure des Bezirks Lichtenberg zugänglich und nutzbar machen und dabei gezielt die Kooperation mit im Bezirk ansässigen Hochschulen suchen
  • die Organisationseinheit Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes (OE QPK) des Bezirksamtes bei der Erhebung von demenzspezifischen Daten unterstützen
  • ein Monitoring der lokalen sozialräumlichen bzw. regionalen Versorgungs- und Angebotsstruktur im Bezirk mit entsprechenden Handlungsempfehlungen an den Bezirk aufbauen
  • stadtweite Reformansätze (z.B. Ausweitung der Schutzraumabkommen) unterstützen bzw. selbst aktiv befördern
  • den Gesundheitszieleprozess des Bezirks Lichtenberg zur Förderung von Gesundheit, Selbständigkeit und Lebensqualität der Bevölkerung unterstützen
  • an aktuellen berlinweiten Strategien (wie z.B. „80plus-Rahmenstrategie“) partizipieren sowie den Gesundheitszieleprozess „Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter erhalten“ im Land Berlin berücksichtigen
  • mit relevanten Fachämtern wie dem Amt für Soziales, dem Gesundheitsamt und Organisationseinheiten wie der Sozialraumorientierten Planungskoordination, des Bezirksamtes kooperieren

Die „Bezirkliche Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ versteht sich als fachlich spezialisierter, trägerübergreifend auf Kooperation ausgerichteter Dienstleister.

3. Konzeptionelle und sachliche Anforderungen

Der sich bewerbende Träger legt ein Konzept vor, in welchem darzustellen ist, welche bisherigen Erfahrungen, Kompetenzen und Kenntnisse in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstad vorhanden sind. Dabei ist unter Berücksichtigung der o.g. Aufgaben insbesondere einzugehen auf
  • Möglichkeiten und Maßnahmen sozialräumlich bzw. lebensweltlich orientierter Information und Wissensvermittlung für Betroffene und Angehörige.
  • die Darstellung von einschlägigen Kooperations- und Vernetzungsstrukturen im Bezirk Lichtenberg und Möglichkeit ihrer Weiterentwicklung.
  • die Beratung von Organisationen zu Erscheinungsformen dementieller Erkrankungen und des sich daraus erwachsenden spezifischen Bedarfs.
  • das Angebot und die Durchführung von Qualifizierungsformaten sowohl für Angehörige sowie Akteure des pflegerischen und Gesundheitssektors.
  • geplante Initiativen und Veranstaltungen im Rahmen der Lobbyarbeit für das Thema „Demenzfreundlicher Bezirk Berlin-Lichtenberg“.
  • lokal nutzbare internationale oder bundesweite Fachdiskurse.
  • beabsichtigte Vorhaben der Vernetzung mit lokalen Engagementförderstrukturen (z.B. Kontaktstelle PflegeEngagement Lichtenberg, bezirkliche Freiwilligenagentur, Lichtenberger Anlaufstelle für Bürgerbeteiligung) in Bezug auf Möglichkeiten der Weiterentwicklung ehrenamtlicher Unterstützungsstrukturen für Betroffene.
  • eine adressatengerechte Öffentlichkeitsarbeit (einschließlich eines attraktiven, barrierefreien Internetauftritts), die die Vielfalt möglicher Zielgruppen berücksichtigt und entsprechend des Rahmenkonzeptes auch potentiell sozial benachteiligte oder freiwilligem Engagement eher fernstehende Zielgruppen erreicht.
  • die Erschließung von Drittmitteln, Spenden und Sponsoring-Potentialen für die eigene Arbeit sowie ggf. zum Nutzen von Kooperationspartnern.
Weiterhin sind die geplante Organisations- und Aufgabenstruktur der „Bezirklichen Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ darzustellen, u. a. unter Berücksichtigung von Aspekten
  • der Beschaffung und/oder der Beschreibung vorhandener Räumlichkeiten in Bezug auf Anbindung bzw. Erreichbarkeit, Ausstattung und Barrierefreiheit
  • der Verortung und Begleitung der Leitstelle innerhalb des Trägers
  • des Aufbaus von Arbeitsstrukturen der Leitstelle (es ist eine hauptamtliche Leitungsstruktur der „Bezirklichen Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ sichergestellt).
  • der Qualifikation, der Personal- und Kompetenzentwicklung der Mitarbeitenden.
  • der Verortung der Verwaltung der Finanzen sowie der Durchführung von Fundraising-Maßnahmen.
  • der Qualitätssicherung.

Für den Betrieb der „Bezirklichen Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ sind barrierefreie Räume im Bezirk Lichtenberg zur Verfügung zu stellen.

Es sind erste beabsichtigte Maßnahmen nach Förderbeginn sowie ein grober Zeitplan für den gesamten Förderzeitraum aufzuzeigen.

Die „Bezirkliche Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ soll unabhängig agieren, d.h. insbesondere von ökonomischen Interessen und der Kostenverantwortung von Leistungsträgern und Leistungserbringern weitgehend frei sein. Der Träger der Leitstelle (Zuwendungsempfänger) hat offenzulegen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise er von Leistungsträger- und Leistungserbringerinteressen oder anderen Dritten abhängig ist. Sofern eine entsprechende Abhängigkeit besteht, ist darzulegen welche Vorkehrungen getroffen werden, um eine von den o. g. Interessen weitgehend freie Tätigkeit zu gewährleisten.

Sich bewerbende Träger verpflichten sich, die oben getroffenen inhaltlichen bzw. konzeptionellen Aussagen im gegebenen Fall eines Zuschlages umzusetzen bzw. zu erproben.

4. Finanzierung

Für die Förderung der „Bezirklichen Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ steht im Zeitraum vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 eine Zuwendungsfinanzierung zunächst in Höhe von bis zu 64.600 € für Personal- und Sachkosten, einschließlich Kosten für Honorare, Miete und Öffentlichkeitsarbeit, zur Verfügung. Bei der Erstellung eines Finanzierungsplans sollte sich die Aufteilung der Zuwendungssumme an 80 Prozent Personalkosten und 20 Prozent Sachkosten orientieren; Abweichungen (z.B. Mietkosten) müssen entsprechend begründet werden. Bei erfolgreicher Realisierung der „Bezirklichen Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ beabsichtigt das Bezirksamt die Förderung fortzuführen. Für das Haushaltsjahr 2025 steht hierfür eine Zuwendungssumme in Höhe von bis zu 65.300 € zur Verfügung.

5. Verfahren

Die Auswahl der Interessenten erfolgt auf Grundlage der eingereichten Konzepte und eines Auswahlgesprächs. Grundlage des Auswahlverfahrens sind die einzureichende schriftliche Bewerbung (80% der Gesamtwertung) sowie eine mündliche Präsentation vor einem gesondert berufenen Auswahlgremium (20% der Gesamtwertung).

6. Formale Erfordernisse

Die Bewerbungsunterlagen müssen folgende nachvollziehbare Angaben enthalten:
  • Angaben zum Träger
  • fachliche Konzeption
  • Finanzierungsplan und Darstellung des geplanten Personaleinsatzes
  • Erfahrungen auf dem Gebiet der „Demenzfreundlichen Kommune“
  • sonstige Erfahrungen in Gemeinwesen-orientierter Arbeit, Netzwerkkompetenz und Öffentlichkeitsarbeit
  • angestrebte Verortung des Standortes für die „Bezirkliche Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“ im Bezirk Lichtenberg (Hinweis: Falls bereits vorhandene Räume im Bezirk genutzt werden sollen, diese bitte konkret mit Lagebeschreibung, Verkehrsanbindung, Größe sowie Aussagen zur Barrierefreiheit benennen.)

Die Bewerbungsunterlagen des Interessenbekundungsverfahrens sind bis zum Ablauf des 02.05.2024 vollständig in einem verschlossenen Umschlag bei der verfahrensverantwortlichen Stelle und mit der folgenden Aufschrift einzureichen:

Nicht öffnen!
Bewerbungsunterlagen zum Interessenbekundungsverfahren
„Bezirkliche Leitstelle Demenzfreundliche Kommune Lichtenberg“

an

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abt. Soziales, Gesundheit und Bürgerdienste
OE QPK – Jennifer Ebert
10360 Berlin

Ggf. bestehende Rückfragen richten Sie bitte an die zuständige Mitarbeiterin in der OE Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Jennifer Ebert unter Tel. 90296-4511 oder per E-Mail an jennifer.ebert@lichtenberg.berlin.de.

Hinweise
Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete, nicht ordnungsgemäß verschlossene, nicht rechtzeitig oder nicht bei der vorgenannten verfahrensverantwortlichen Stelle eingegangene Bewerbungen werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Die Bewerbungen können per Post bzw. durch einen privaten Zustelldienst oder auch unmittelbar durch Einwurf in den Hausbriefkasten der verfahrensverantwortlichen Stelle (Bezirksamt) abgegeben werden.

Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs ist das Datum des Poststempels bzw. der Eingangsstempel der verfahrensverantwortlichen Stelle auf der papiergebundenen Bewerbung maßgebend. Eine ausschließlich elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist nicht zugelassen.

Bei Interessenbekundungsverfahren handelt es sich nicht um eine Ausschreibung im Sinne des § 55 der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin (LHO) bzw. um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Die Teilnehmenden sind nicht an ihre Bewerbung gebunden. Das Verfahren dient ausschließlich einer Entscheidungsvorbereitung. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der sich bewerbenden Träger bestehen gegenüber dem Land Berlin oder gegenüber dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin mit der Teilnahme am Verfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich. Eventuelle Kosten, die den Teilnehmenden am Interessenbekundungsverfahren entstehen, können nicht erstattet werden.