Der Handwerkerparkausweis ist eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung für das Parken für Handwerksbetriebe in den Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins. Inhaber*innen eines Handwerkerparkausweises sind berechtigt, Ihr/e Fahrzeug/e im Rahmen einer Auftragstätigkeit in allen Parkraumbewirtschaftungszonen Berlins gebührenfrei abzustellen. Handwerkerparkausweise können für die Dauer von bis zu 6, 12 oder 24 Monaten ausgestellt werden.
- Es können maximal vier Fahrzeuge in einen Handwerkerparkausweis eingetragen werden; der Handwerkerparkausweis kann jedoch nicht zeitgleich für mehrere Fahrzeuge genutzt werden.
- Sollen mehrere Fahrzeuge zeitgleich geparkt werden, sind jeweils einzelne Parkausweise zu beantragen. Grundsätzlich kann für jedes notwendige und geeignete Betriebsfahrzeug auch eine eigene Ausnahmegenehmigung mit entsprechend eigenem Parkausweis beantragt werden.
- Der Handwerkerparkausweis ist nur in Verbindung mit einem Arbeitsstättennachweis gültig. Der Arbeitsstättennachweis ist aber nicht Teil des Antrages für einen Handwerkerparkausweis.
- Der Arbeitsstättennachweis ist gut sichtbar neben dem Handwerkerparkausweis im Fahrzeug auszulegen.
- Fehlen Arbeitsstättennachweis oder Handwerkerparkausweis, hat dies eine Verwarnung bzw. ein Bußgeldbescheid zur Folge. Eine nachträgliche Vorlage des Handwerkerparkausweises in Verbindung mit dem Arbeitsstättennachweis ist nicht möglich.