Anwohner -/Bewohnerparkausweis - Antragstellung/ Umschreibung
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Leistungsbeschreibung
Beantragung eines Bewohnerparkausweises bzw. Umschreibung eines Bewohnerparkausweises wegen Fahrzeug- bzw. Kennzeichenwechsel oder Umzug in eine andere Bewohnerparkzone.
Voraussetzungen
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Antragsberechtigt sind im Sinne der Bewohnerprivilegierung diejenigen Personen, die in einer Bewohnerparkzone amtlich gemeldet sind und dort tatsächlich wohnen.
Erforderliche Unterlagen
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Antrag Bewohnerparkausweis für Charlottenburg-Wilmersdorf
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Antrag Gaesteparkausweis Charlottenburg-Wilmersdorf
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Antrag Fahrzeugwechsel / Parkzonenwechsel für Charlottenburg-Wilmersdorf
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Antrag Bewohnerparkausweis für Friedrichshain-Kreuzberg
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Antrag Bewohnerparkausweis für Mitte
Bitte beachten:
Unterschiedliche Zuständigkeiten für Anträge auf Bewohnerparkausweise für die Kurfürstenstraße in Tempelhof-Schöneberg bzw. Mitte
Hausnummern von 101 bis 137, BA Tempelhof-Schöneberg
Hausnummern von 139 bis 174, BA Mitte.
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Antrag Bewohnerparkausweis für Pankow
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Änderungsantrag Bewohnerparkausweis für Pankow
Wenn Sie in eine andere Parkzone ziehen oder sich das Fahrzeugkennzeichen ändert, beantragen Sie eine Umschreibung.
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Antrag Bewohnerparkausweis für Spandau
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Antrag Bewohnerparkausweis für Steglitz-Zehlendorf
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Antrag Fahrzeugwechsel / Parkzonenwechsel für Steglitz-Zehlendorf
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Antrag Bewohnerparkausweis für Tempelhof-Schöneberg
Bitte beachten:
Unterschiedliche Zuständigkeiten für Anträge auf Bewohnerparkausweise für die Kurfürstenstraße in Tempelhof-Schöneberg bzw. Mitte
Hausnummern von 101 bis 137, BA Tempelhof-Schöneberg
Hausnummern von 139 bis 174, BA Mitte.
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Antrag auf Fahrzeugwechsel für Tempelhof-Schöneberg
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Antrag Gästeparkausweis für Tempelhof-Schöneberg
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Ablichtung der Seite 1 der Zulassungsbescheinigung Teil1 (Fahrzeugschein) aus dem Name und Anschrift des Halters sowie das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs erkennbar sind
Angaben zum Geburtsdatum des Halters und des Termins zur Hauptuntersuchung können unkenntlich gemacht werden.
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Ablichtung beider Seiten des Personalausweises
Das Lichtbild sowie Angaben zu Körpergröße und Augenfarbe können unkenntlich gemacht werden.
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ggf. Bescheinigung aus dem Melderegister
bzw. Einverständniserklärung zur Einsicht in das Melderegister.
Sofern Sie einen Bewohnerparkausweis für Ihren Nebenwohnsitz beantragen oder eine Kopie Ihres Reisepasses einreichen, ist der tatsächliche Wohnort aus Ihrem Personaldokument nicht ersichtlich. In diesem Fall ist der Nachweis Ihres Wohnsitzes durch Beifügung einer Bescheinigung aus dem Melderegister zu erbringen, die innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt worden sein muss. Ersatzweise kann in einigen Bezirke das Einverständnis zur Einsicht in das Melderegister durch die antragsbearbeitende Stelle erteilt werden; der Wohnortnachweis wird dann aus den Daten des Berliner Melderegisters entnommen. Die Einverständniserklärung kann an der entsprechenden Stelle im Antragsformular erteilt werden (bitte mit Unterschrift) oder durch entsprechende formlose Einverständniserklärung. Bezirke, die derzeit eine Einsichtnahme in das Melderegister durch die antragsbearbeitende Dienststelle anbieten können:
Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf
Bezirk Mitte
Bezirk Steglitz-Zehlendorf
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ggf. schriftliche Vollmacht
Wenn Sie jemanden beauftragen, einen Bewohnerparkausweis in Ihrem Namen zu beantragen.
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ggf. Nutzungsüberlassung
Sollten Sie als Antragsteller/in nicht selbst Halter/in des Fahrzeugs sein, ist der Nachweis erforderlich, dass Ihnen das Fahrzeug zurdauerhaften Nutzung zur Verfügung steht (z.B. durch schriftliche Erklärung des Halters).
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt für die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises bei bis zu zweijähriger Geltungsdauer: 20,40 Euro.
Bei einem Fahrzeug- bzw. Kennzeichenwechsels, ersatzweiser Ausstellung abhanden gekommener Parkausweise, Zonenänderungen usw. beträgt die Gebühr 10,20 Euro.
Rechtsgrundlagen
Publikationen
Zuständige Behörden
Der Bewohnerparkausweis ist grundsätzlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Straßenverkehrsbe-
hörde zu beantragen. Für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Spandau und Tempelhof -Schöneberg sind dies die oben genannten Bürgerämter Ihres Wohnbezirks. In den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf und Pankow erhalten Sie den Bewohnerparkausweis in den Ordnungsämtern. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Behörde Ihres Wohnbezirks.
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Bezirksamt Pankow
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Pankow
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Zu konkreten Standortinformationen gelangen Sie zurzeit nur über die Homepage der Behörde:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Weitere zuständige Behörden für diese Dienstleistung im zentralen Verwaltungsservice anzeigen.