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Informationen zur Lösemittelverordnung

Die seit August 2001 geltende Lösemittelverordnung hat zum Ziel, den Einsatz organischer Lösemittel, die auch gesundheitsschädlich seien können, zu reduzieren. Lösemittel sind Vorläufer-Substanzen des sog. "Sommer-Smog". Betroffen von der Verordnung sind Betriebe wie Druckereien, Kfz-Lackierereien und Textilreinigungen, die eine bestimmte Menge an organischen Lösemittel einsetzen.

Um Gewerbetreibenden den Umgang mit dieser Verordnung zu erleichtern, haben die Umweltämter der Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf gemeinsam einen praxisorientierten Leitfaden entwickelt und an die in Frage kommenden Betriebe verteilt.

An Hand des Leitfadens können die Betriebe ermitteln, ob sie unter die Lösemittelverordnung fallen und wie sie mit den Anforderungen umgehen können.

Der Leitfaden gliedert sich in einen allgemeinen Teil und in branchenspezifische Teile, in denen die speziellen Anforderungen und Möglichkeiten einzelner Branchen aufgezeigt werden. Insgesamt wurde für sechs Branchen ein entsprechender Praxisleitfaden erstellt.

Die einzelnen Teile stehen als pdf-Dateien auf dieser Seite zum Download zur Verfügung:
Allgemeiner Teil: Lösemittelleitfaden

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(Allgemeiner Teil: Lösemittelleitfaden, 566235 KB)
Oberflächenreinigung

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(Oberflächenreinigung, 161420 KB)
KWL-Textilreinigung

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(KWL-Textilreinigung, 207176 KB)
Beschichten von Metall- und Kunststoffoberflächen

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(Beschichten von Metall- und Kunststoffoberflächen, 75580 KB)
Druckereien

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(Druckereien, 191947 KB)
Beschichten von Holz

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(Beschichten von Holz, 83625 KB)
Kfz-Reparaturlackierung

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(Kfz-Reparaturlackierung, 201513 KB)
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Sie können sich zu diesem Thema noch ausführlicher informieren. Wir empfehlen Ihnen hierzu einen Besuch der gemeinsamen Webseiten der Berliner Umweltämter  mehr »

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Heimo Hesse

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Fax 90 29 - 14 505
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