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Informationen zur Lösemittelverordnung
Worum geht es
Die seit August 2001 geltende Lösemittelverordnung hat zum Ziel, den Einsatz organischer Lösemittel, die auch gesundheitsschädlich sein können, zu reduzieren. Lösemittel sind Vorläufersubstanzen des sog. “Sommer-Smog”. Betroffen von der Verordnung sind Betriebe wie z.B. Druckereien und Textilreinigungen, die eine bestimmte Menge an organischen Lösemitteln einsetzen.
Um Gewerbetreibenden den Umgang mit dieser Verordnung zu erleichtern, haben die Umweltämter der Bezirksämter Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf gemeinsam einen praxisorientierten Leitfaden für Betriebe in Berlin entwickelt.
An Hand dieses Leitfadens können die Betriebe ermitteln, ob sie unter die Lösemittelverordnung fallen und wie sie mit den Anforderungen umgehen können.
Der Leitfaden gliedert sich in einen allgemeinen und in branchenspezifische Teile, in denen die speziellen Anforderungen und Möglichkeiten zum Umgang mit der Lösemittelverordnung durch einzelne Branchen aufgezeigt werden. Insgesamt wurde für sechs Branchen ein entsprechender Praxisleitfaden erstellt.
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Gesetze / Vorschriften
- Lösemittelverordnung (31. BImSchV)
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