23. April 2026 Sonderprüfung des Rechnungshofs: Zuwendungsverfahren der Kulturverwaltung evident rechtswidrig
Der Rechnungshof stellt in seinem Beratungsbericht an das Abgeordnetenhaus und den Senat fest: Die Bewilligung der Zuwendungen für 13 geförderte „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“ war evident rechtswidrig. Förderanträge wurden ohne inhaltliche Prüfung bewilligt. Weitere Informationen