Berlins finanzielle Handlungsfähigkeit ist dauerhaft nicht gesichert. Die Präsidentin des Rechnungshofs, Karin Klingen: „Berlin kann die immer weiter steigenden Ausgaben auf Dauer nicht verkraften. Immer mehr Schulden aufzunehmen, ist keine Lösung.“ Jahrelang wurde das Kernproblem ständig steigender Ausgaben bei nicht ausreichenden Einnahmen ignoriert. Frau Präsidentin Klingen mahnt: „Der aktuelle Kurs ist falsch. Die Ausgaben müssen runter. Berlin muss etwas tun, was es verlernt hat: Sparen. Dafür muss es klare Entscheidungen treffen und diese auch konsequent umsetzen.“
Auch die weiteren Prüfungen des Rechnungshofs zeigen: Bei vielen wichtigen Vorhaben fehlen eine zielgerichtete Planung und Steuerung. Beispiele hierfür sind die chaotische Umsetzung des Katastrophenschutzes, die unendliche Planung des Molkenmarkts und die fehlende Steuerung bei der Baumschutzverordnung. Durch diese Versäumnisse entstehen Verzögerungen und unnötig hohe Kosten. Gleichzeitig werden die gewünschten Wirkungen häufig nicht erreicht. Frau Präsidentin Klingen: „Wenn die Berliner Verwaltung keine ausreichenden Überlegungen zur Wirtschaftlichkeit ihres Handelns anstellt, ist eine Fehlsteuerung der Ressourcen der Verwaltung vorprogrammiert. Hier besteht dringender Reformbedarf.“
Informationen zu ausgewählten Beiträgen aus dem Jahresbericht 2025
Finanzielle Schieflage: Berlin vor drohender Haushaltsnotlage
Berlin musste an den gemeinsamen Stabilitätsrat von Bund und Ländern eine drohende Haushaltsnotlage melden. Damit ist eingetreten, wovor der Rechnungshof lange gewarnt hat: Die Finanzen des Landes laufen aus dem Ruder.
In den nächsten beiden Jahren sollen die Ausgaben nochmals um 2,5 bzw. 3,4 Mrd. € gegenüber dem mehrfach angepassten Haushaltsplan für das laufende Jahr steigen. Sie liegen dann bei über 45 Mrd. €. Und es bleibt ein strukturelles Defizit von rd. 2 Mrd. € pro Jahr. Dieses Haushaltsloch soll aus Rücklagen und durch neue Schulden gestopft werden.
Das ist keine dauerhafte Lösung: Der Rücklagenbestand wird spätestens in zwei Jahren nahezu aufgebraucht sein. Gleichzeitig begibt sich Berlin in eine Abwärtsspirale immer weiter wachsender Schulden. Ende 2029 soll der Schuldenberg die Höhe von rd. 84 Mrd. € erreichen und sich seit 2001 mehr als verdoppelt haben.
Dabei sind die Einnahmen stark gestiegen. Die aktuelle Steuerschätzung weist ein Plus von 915 Mio. € in diesem und 1,5 Mrd. € in den nächsten beiden Jahren aus. Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hat Berlin einen unerwarteten Geldsegen von 5,2 Mrd. € für die nächsten zwölf Jahre beschert. Gleichzeitig erhält Berlin mit der Änderung der Schuldenbremse eine neue Verschuldensmöglichkeit in Höhe von 0,35 % des Länder-BIP. Diese nutzt es im Doppelhaushalt 2026/2027 mit rd. 787 Mio. € an zusätzlichen Krediten pro Jahr in voller Höhe aus.
Von den insgesamt fast 8 Mrd. € Schulden in 2026 und 2027 sollen 5 Mrd. € über die Ausnahmeregelung für finanzielle Transaktionen aufgenommen werden. Dabei ist Berlin hier schon jetzt Spitzenreiter aller Bundesländer. Bei diesem Instrument fehlen Regeln und überprüfbare Kriterien. Ohne diese Klarheit besteht die Gefahr, dass Kredite möglicherweise sachfremd oder für Projekte eingesetzt werden, die nicht werthaltig sind.
Eine unendliche Geschichte: Planungen am Molkenmarkt zu langwierig, zu aufwendig und zu teuer
Nach 20-jährigem Planungsprozess setzte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im September 2016 einen Bebauungsplan für den Molkenmarkt fest. Doch auch rund zehn Jahre und 5 Mio. € später steht noch kein einziges Gebäude. Die für Berlin so wichtige Wohnbebauung verzögert sich damit.
Statt nach der Festsetzung des Bebauungsplans für dessen zügige Umsetzung und für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum zu sorgen, hat die Senatsverwaltung ab 2019 einen außerordentlich aufwendigen informellen Beteiligungs- und Planungsprozess durchgeführt. Dieser Prozess war so nicht notwendig und hat bereits Kosten von mehr als
5 Mio. € verursacht. Nun steht sogar noch eine Änderung des Bebauungsplans bevor. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Vor Beginn des Prozesses hat die Senatsverwaltung weder dessen Notwendigkeit geprüft, noch Ziele festgelegt oder Prioritäten definiert, um das Verfahren aufwandsarm zu gestalten und auf die unmittelbare Umsetzung des Bebauungsplans zu fokussieren. Das Ergebnis dieses Defizits: Der Prozess war viel zu ausufernd und zu aufwendig. Der Baubeginn hat sich erheblich verzögert. Besonders alarmierend ist, dass bis heute entscheidende Fragen der Bodenordnung und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ungeklärt sind. Das ist ein unverantwortlicher Umgang mit den knappen Ressourcen.
Der Rechnungshof fordert die Senatsverwaltung auf, sich auf die Maßnahmen zu konzentrieren, die zwingend erforderlich sind, damit endlich mit dem Bauen begonnen werden kann. Das Verfahren muss vereinfacht, der Aufwand minimiert und die Kosten müssen begrenzt werden.
Im Ernstfall Chaos?! – Der Katastrophenschutz in Berlin
Berlin ist organisatorisch und personell nicht gut auf den Krisenfall vorbereitet. Die Zuständigkeiten und Ressourcen sind weitgehend ungeklärt. So ist Berlin im Ernstfall nicht handlungsfähig.
Viele der 37 Katastrophenschutzbehörden haben auch drei Jahre nach der Reform des Katastrophenschutzgesetzes weder Gefährdungsanalysen noch Krisenstäbe oder funktionierende Katastrophenschutzpläne vorzuweisen. Einigen Behörden war nicht einmal bekannt, dass sie Katastrophenschutzbehörden sind, andere hielten sich für nicht zuständig. Von dem geplanten flächendeckenden Netz an Krisen-Anlaufstellen ist Berlin weit entfernt. Nur ca. 25 % der geplanten Stützpunkte dieses “Leuchtturm-Systems” sind einsatzbereit. Ursprünglich war auch ein neues Landesamt für Katastrophenschutz vorgesehen. Das Vorhaben scheiterte jedoch an ständig wechselnden Vorgaben und verschlang dennoch geschätzte 1,4 Mio. €.
Die Innenverwaltung muss Ihre Steuerungsverantwortung deutlich besser wahrnehmen. Sie muss für die Umsetzung des Gesetzes sorgen. Es braucht klare Zuständigkeiten, einheitliche Strukturen und mehr Ressourcen – bevor der Ernstfall eintritt.
Sag mir wo die Bäume sind? – So wird das nichts mit dem Baumschutz
Tausende Bäume auf Privatgrundstücken, die nach der Baumschutzverordnung in Berlin stehen müssten, sind vielleicht nie gepflanzt worden. Zudem sind Einnahmen für einen ökologischen Ausgleich verloren gegangen.
Der Rechnungshof hat drei Bezirke geprüft. Zwischen 2021 und 2024 haben sie insgesamt über 2.500 Ersatzpflanzungen im Wert von mehr als 1 Mio. € nicht kontrolliert und Ausgleichsabgaben für nicht gepflanzte Bäume uneinheitlich und auf Grundlage stark veralteter Preise erhoben. Die Bezirksämter haben bis Ende 2023 über 3 Mio. € dieser Einnahmen angehäuft und nicht zeitnah für ökologische Ausgleichsprojekte verwendet. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt hat nicht ausreichend gesamtstädtisch gesteuert und auf eine einheitliche Umsetzung der Baumschutzverordnung hingewirkt. Ein bereits von der Senatsverwaltung für 1,3 Mio. € entwickeltes IT-Fachverfahren, das Prozesse vereinheitlicht und digitalisiert, wurde von den Bezirken im Bereich Baumschutz nicht angewendet.
Der Rechnungshof fordert, schnell einheitliche Vorgaben einzuführen und einen funktionierenden Kontrollprozess für Ersatzpflanzungen zu etablieren. Die angekündigte Novellierung der Baumschutzverordnung sollte zudem sicherstellen, dass Ersatzpflanzungen Vorrang vor Geldzahlungen haben.
Zum Hintergrund:
Der Baumbestand hat eine große Bedeutung für den Naturhaushalt Berlins. In Berlin dürfen geschützte Bäume auf Privatgrundstücken daher nur in Ausnahmefällen gefällt werden. Dann muss in der Regel ein neuer Baum gepflanzt oder ein finanzieller Ausgleich gezahlt werden. Die Umwelt- und Naturschutzämter der Bezirke sind für die Kontrolle der Ersatzpflanzungen zuständig, wie auch für das Erheben und Verwenden der Ausgleichsabgabe. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die gesamtstädtische Steuerung verantwortlich, insbesondere für die einheitliche Umsetzung der Baumschutzverordnung und die Weiterentwicklung digitaler Verwaltungsabläufe der Bezirksämter.
Für Straßenbäume und Stadtbäume auf öffentlichen Flächen sind in den Bezirken die Straßen- und Grünflächenämter verantwortlich. Die gesamtstädtische Steuerung ist auch hier Aufgabe der Senatsverwaltung für Klimaschutz und Umwelt.
Da ist mehr drin – Betriebsprüfung in Berlin muss neu organisiert werden, zusätzliche Einnahmen in Millionenhöhe sind möglich
Die Betriebsprüfung in Berlin ist nicht effizient genug organisiert. Besonders problematisch: Die Finanzämter leiden ohnehin schon unter einem erheblichem Personalmangel. Die Folge sind Steuerausfälle in Millionenhöhe.
Aktuell führen in Berlin alle 17 regionalen Finanzämter sowie die vier Finanzämter für Körperschaften Betriebsprüfungen für alle Betriebsgrößen durch. In den Jahren 2019 bis 2022 haben sie jährlich zwischen 7.800 und 10.000 Betriebe geprüft und dadurch Steuermehreinnahmen zwischen 307 Mio. € und 1,4 Mrd. € erzielt. Es wäre aber noch deutlich mehr drin. Berlin liegt bei der Prüfungsquote der finanziell relevanten Unternehmen unter dem Bundesdurchschnitt und holt auch pro Fall, mit Ausnahme von 2021, im Bundesvergleich nur etwa die Hälfte raus. In Berlin zeigt sich: Die Finanzämter für Körperschaften erzielten bei Großunternehmen pro Fall im Schnitt doppelt so viele Einnahmen für Berlin wie die regionalen Finanzämter. Die Ursache: In deren Zuständigkeitsbereich fallen im Vergleich zu den regionalen Finanzämtern überproportional häufig finanziell besonders bedeutende Großbetriebe.
Um die knappen Personalressourcen effizienter zu nutzen, empfiehlt der Rechnungshof eine Zentralisierung der Betriebsprüfungen insbesondere für umsatzstarke Unternehmen in den Finanzämtern für Körperschaften. Dies würde den Mehrertrag steigern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand senken.
Verfehlte Gründerinnenförderung: Berlin vergibt Fördermittel rückwirkend an bereits gegründete Unternehmen – Zielerreichung unmöglich
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft zahlte einen Bonus von jeweils 10.000 € an schon gegründete Unternehmen, die zudem im Zuge ihrer Gründung bereits eine Förderung erhalten hatten. Das eigentlich verfolgte Ziel, den Frauenanteil bei Unternehmensgründungen zu erhöhen, war somit von vornherein unerreichbar. Sie handelte damit nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch haushaltsrechtswidrig, in dem sie als Finanzierungsinstrument die Billigkeitsleistung wählte. Das war unzulässig.
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft wollte mit dem Förderprogramm „Gründerinnen-BONUS“ den Frauenanteil bei Unternehmensgründungen erhöhen. Dafür war im Zeitraum 2023 bis 2025 ein Budget von 2,5 Mio. € vorgesehen. Berliner Unternehmen, die mehrheitlich von Frauen gegründet wurden, sollten pauschal jeweils 10.000 € erhalten. Im Jahr 2023 wurden dafür 230.000 € ausgezahlt. Das Problem: Die Förderung wurde an bereits bestehende Unternehmen ausgezahlt. So wurde kein Anreiz zur Neugründung geschaffen und das Geld verpuffte ohne Wirkung. Die Senatsverwaltung hat zudem gegen Haushaltsrecht verstoßen, weil sie den GründerinnenBONUS als sogenannte Billigkeitsleistung ausgestaltet hat. Insbesondere mangels eines Billigkeitsgrundes lagen die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vor. Dennoch plant die Senatsverwaltung eine Fortführung des Programms in 2026/2027, nachdem es 2024 und 2025 pausierte.
Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatsverwaltung eine Gründerinnenförderung nicht als Billigkeitsleistung konzipiert. Vielmehr müsste die Gründerinnenförderung völlig neu, bedarfsgerecht und zielgerichtet aufgesetzt werden. Dies muss zudem zwingend von einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und einer effektiven Erfolgskontrolle begleitet werden.
Zum Hintergrund:
Billigkeitsleistungen sind staatliche Unterstützungsleistungen, die nachrangig ohne Rechtsanspruch gewährt werden, um ausnahmsweise wegen der Besonderheit des Einzelfalls unzumutbare individuelle Härten aus Gerechtigkeitserwägungen auszugleichen bzw. abzumildern. In Deutschland wurden Billigkeitsleistungen in der Vergangenheit beispielsweise gewährt, um die Folgen von Hochwasserkatastrophen abzumildern oder Ernteausfälle infolge von Dürreperioden zu kompensieren.
Wirtschaftsförderung auf Abwegen: Senatsverwaltung für Verkehr drängt die Bezirke, auf Sondernutzungsgebühren für Straßenflächen zu verzichten.
Eklatante Fehlsteuerung: die Senatsverwaltung für Verkehr versuchte, mit einem ungeeigneten Instrument, die Wirtschaft zu fördern. Statt gezielter Förderung führte die Maßnahme zu rechtlichen Problemen, Verwaltungschaos und finanziellen Verlusten.
Die Senatsverwaltung hat ab Ende 2023 versucht, die Bezirke – trotz deren erheblicher Bedenken – zu veranlassen, für 2024 keine Gebühren für die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes durch Cafés, Restaurants und Einzelhandel zu erheben. Bereits für 2023 gezahlte Gebühren sollten sogar erstattet werden. Für eine solche generelle Gebührenbefreiung bestand keine rechtliche Grundlage. Außerdem griff die Senatsverwaltung unbefugt in die Zuständigkeit der Bezirke ein, die für die Gebührenerhebung zuständig sind. Da nur manche Bezirke der Aufforderung der Senatsverwaltung folgten, entstand ein Verwaltungschaos und eine krasse Ungleichbehandlung der betroffenen Gewerbetreibenden innerhalb Berlins; in manchen Bezirken wurden Gebühren erhoben, in anderen nicht. Die Einflussnahme der Senatsverwaltung war zudem auch wirtschaftlich unsinnig – so reicht eine Gebührenbefreiung von höchstens 325 € pro Jahr für ein Café mit 20 m² Außenfläche bei weitem nicht aus, um das verfolgte Ziel zu erreichen, Arbeitsplätze zu sichern und Insolvenzen zu verhindern.
Der Rechnungshof erwartet, dass die Senatsverwaltung die Rechtslage gegenüber den Bezirken klarstellt und dadurch die Uneinheitlichkeit im Verwaltungshandeln beim Umgang mit diesen Gebühren beseitigt. Ein solcher Umgang mit wichtigen Einnahmen des Staates darf sich nicht wiederholen. Wirtschaftsförderungsziele dürfen nicht über das straßenrechtliche Sondernutzungsgebührenrecht umgesetzt werden.
Fördern im Nebel – Senatsverwaltungen geben jährlich zweistellige Millionensummen für Zuwendungen aus, ob Ziele erreicht wurden ist oft unklar
Der Rechnungshof hat vier Förderprogramme der für Integration und Antidiskriminierung zuständigen Senatsverwaltungen geprüft. Das Ergebnis: Millionenbeträge wurden ohne klare Zielsetzung ausgezahlt. Damit fehlt die Basis für eine effektive Erfolgskontrolle. Was genau mit dem Geld erreicht werden sollte und wurde, können die Senatsverwaltungen oft nicht sagen.
Im Jahr 2022 waren für diese Förderprogramme rund 20 Mio. € eingeplant. Dabei zeigten sich erhebliche Mängel im gesamten Prozess des Zuwendungsverfahrens: in der Programmsteuerung, der Auswahl der Zuwendungsempfangenden, der Festlegung von Zielen und der Erfolgskontrolle. Eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Verwendung von Fördermitteln ließ sich so nicht sicherstellen – trotzdem wurde die Förderung über Jahre fortgesetzt.
Der Rechnungshof fordert eine grundlegende Verbesserung der Programmsteuerung sowie klare Zieldefinitionen auf der Programm- und der Projektebene, um eine wirksame Erfolgskontrolle zu ermöglichen. Nur so kann ein zielgerichteter, wirksamer und wirtschaftlicher Einsatz öffentlicher Gelder gewährleistet werden. Die Berlinerinnen und Berliner haben die berechtigte Erwartung, dass die Senatsverwaltungen mit den ihnen anvertrauten Geldern verantwortungsvoll umgehen.
Zum Hintergrund
Zuwendungen sind freiwillige Leistungen, die an externe Stellen außerhalb der Verwaltung, z.B. für künstlerische, soziale oder wissenschaftliche Zwecke vergeben werden. Das Verfahren ist in den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung, den dazugehörigen Ausführungsvorschriften sowie den Förderrichtlinien des jeweiligen Förderprogramms geregelt.
Da die Regelungen sehr umfangreich, komplex und sowohl für die Bewilligungsstellen als auch die Zuwendungsempfangenden herausfordernd sind, hat der Rechnungshof im November 2024 einen Beratungsbericht zur Vereinfachung und Optimierung im Zuwendungsrechts veröffentlicht.
Bildungsverwaltung lässt bei Erstattungen für schwangere Tarifbeschäftigte Millionen liegen und ordnet pauschal Innendienst an
Fehlerhafte Daten, mangelhafte Überwachung und verpasste Erstattungen: Durch nachlässiges Handeln der Bildungsverwaltung im Zusammenhang mit Mutterschutz bzw. schwangerschaftsbedingtem Beschäftigungsverbot entgehen Berlin Millionen.
2022 und 2023 waren bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 1.951 Tarifbeschäftigte an Schulen schwangerschaftsbedingt im Beschäftigungsverbot bzw. im Mutterschutz. Bei der elektronischen Antragsstellung für Erstattungen sind der Senatsverwaltung diverse Fehler unterlaufen. Sie hat Daten nicht oder unvollständig in der Personalsoftware erfasst und jahrelang nicht bemerkt, dass Krankenkassen nicht auf die Anträge reagiert haben. 6,6 Mio. € an Erstattungen stehen noch aus und können aufgrund der Hinweise des Rechnungshofs noch vereinnahmt werden – weitere 1,6 Mio. € sind noch zu klären. Doch das ist nicht alles: Anders als andere Bundesländer, versetzte die Berliner Bildungsverwaltung alle Lehrerinnen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat pauschal in den Innendienst und nahm damit unnötigen Unterrichtsausfall in Kauf. Für angestellte Lehrerinnen gibt es dafür keine gesetzliche Grundlage, für verbeamtete Lehrerinnen eine Regelung von 1956.
Der Rechnungshof fordert, dass ausstehende Erstattungen konsequent eingefordert,
IT-Verfahren, Antragsbearbeitung und die Kommunikation mit den Krankenkassen verbessert sowie Handreichungen und Prozesse überarbeitet werden. Der Rechnungshof schlägt außerdem vor, die veraltete Berliner Verordnung zum Einsatz im Innendienst zu überprüfen und sich an anderen Bundesländern zu orientieren. Die Finanzverwaltung hat zugesagt, die Regelung aufzuheben.
Zum Hintergrund
Krankenkassen erstatten Arbeitgebern das bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt sowie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld jeweils vollständig. Die Erstattung setzt einen Antrag des Arbeitgebers voraus und wird elektronisch bearbeitet. Hierfür nutzt das Land Berlin das IT Verfahren Integrierte Personalverwaltung (IPV), das durch die Senatsverwaltung gepflegt wird. Schulleitungen erfassen Informationen zu schwangeren Mitarbeiterinnen im Lehrer-Informations-Verfahren (LiV). Ein automatischer Datenabgleich zwischen IPV und LiV ist nicht vorhanden.
Ukraine-Ankunftszentrum in Tegel: Versäumnisse des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten bei der Übertragung von Aufgaben an ein landeseigenes Unternehmen
Der Rechnungshof hat erhebliche Mängel im Verwaltungshandeln des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) bei der Beauftragung von Dienstleistungen für das Ukraine-Ankunftszentrum (UA TXL) am ehemaligen Flughafen Tegel festgestellt. Im Fokus: Wirtschaftlichkeit, Rechnungsprüfung und Auftragsvergabe.
Das LAF hat die Beschaffung von Dienstleistungen für das UA TXL nicht selbst vorgenommen, sondern u.a. einem landeseigenen Unternehmen übertragen, das dann Dritte mit der Erbringung der Dienstleistungen beauftragte. Das landeseigene Unternehmen stellte die von den Dritten erbrachten Dienstleistungen dem LAF in Rechnung – allerdings mit einem Aufschlag von 15 %. Dadurch sind dem LAF nur für den Teilbereich der dem landeseigenen Unternehmen übertragenen Aufgaben allein im Zeitraum April 2022 bis Ende 2023 Ausgaben von ca. 15 Mio. € zusätzlich zu den Rechnungen der Dienstleister (ca. 100 Mio. €) entstanden. Das LAF hat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob es die Dienstleistungen selbst hätte beschaffen können. Es hat zudem einen wesentlichen Teil der ihm obliegenden Rechnungsprüfung dem landeseigenen Unternehmen überlassen und sich nicht mit dem Umstand auseinandergesetzt, dass die zu prüfenden Rechnungen gleichzeitig Bemessungsgrundlage des Aufschlags des landeseigenen Unternehmens waren. Das LAF hat auch nicht geprüft, ob die Beschaffung der Dienstleistungen durch das landeseigene Unternehmen vergaberechtskonform erfolgte.
Der Rechnungshof fordert vom LAF, bei der Beschaffung von Dienstleistungen vor Beauftragung angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Zudem wird erwartet, dass das LAF die haushaltsrechtlichen Vorgaben bei der Prüfung von Rechnungen strikt einhält, um eine ordnungsgemäße und effiziente Mittelverwendung sicherzustellen. Auch muss das LAF alle relevanten vergaberechtlichen Vorschriften beachten. Schon während der Prüfung hat das LAF die Hinweise des Rechnungshofs aufgegriffen und Anpassungen vorgenommen. Unter anderem hat es eine erhebliche Senkung des Aufschlags durch das landeseigene Unternehmen erwirkt. Dieses Unternehmen hat angekündigt, seine Tätigkeit im Ankunftszentrum in Tegel bis zum Jahresende zu beenden.
Massive Mängel bei der IT-Sicherheit im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf: Sicherheitslücken und fehlende Notfallvorsorge
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bleibt in puncto IT-Sicherheit weit hinter den Vorgaben des Landes Berlin und den Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik zurück. Wichtige IT-Sicherheits- und Notfallkonzepte fehlen. Das macht die Behörde anfällig für Datenverluste und Cyberangriffe. Im Ernstfall ist die Handlungsfähigkeit des Bezirksamts gefährdet.
Der Rechnungshof hat umfangreiche Mängel aufgedeckt. Sie reichen von nicht vorhandenen oder teils 20 Jahre alten IT-Konzepten, unzureichend geschützten Technikräumen bis hin zu fehlenden Schulungen für die Mitarbeitenden. Die Dienstanweisung für die Nutzung von Onlinediensten war z. B. völlig veraltet und dadurch inhaltlich nicht mehr sinnvoll anwendbar. Das Bezirksamt verfügt zudem über kein ordnungsgemäßes IT-Notfallkonzept – und das bereits seit 2015.
Der Rechnungshof erwartet, dass das Bezirksamt die festgestellten Mängel schnell und umfassend behebt, um die Sicherheit der IT-Systeme und die Handlungsfähigkeit der Verwaltung langfristig zu gewährleisten. Dazu gehört insbesondere, dass das Bezirksamt ein IT Sicherheitskonzept erstellt und umsetzt, ein Schulungskonzept für die IT Sicherheit erarbeitet, ein IT-Notfallmanagement einrichtet sowie für eine ausreichende Sicherheit der IT Infrastruktur und der Technikräume sorgt.
Polizeiakademie Berlin: Unwirtschaftlicher Fuhrpark und Mängel bei der Waffenverwaltung für Sportschützen
Die Polizeiakademie weist Defizite bei der Waffen- und Munitionsverwaltung im Bereich des polizeilichen Sportschießens auf. Die Prozesse zur Übergabe und Lagerung von Waffen, Munition und Ausrüstungsgegenständen sind unzureichend. Zudem wird der Fuhrpark der Polizeiakademie unwirtschaftlich betrieben.
Der Rechnungshof hat eine mangelhafte Dokumentation von Munitionsbeständen und Ausrüstung festgestellt. Mängel bestehen auch bei der Lagerung von Waffen und Munition der Sportschützinnen und Sportschützen. Sie haben diese z. B. bei längeren Abwesenheiten vorschriftswidrig nicht in der Dienststelle hinterlegt. Hinzu kommt: Der Fuhrpark der Polizeiakademie wird unwirtschaftlich betrieben. Vor gut zehn Jahren hat der Rechnungshof schon eine zu geringe Auslastung der Fahrzeuge kritisiert – diese hat sich seitdem nahezu halbiert. Der Fahrzeugbestand wurde von 65 auf 117 Fahrzeuge aufgestockt, doch die durchschnittliche Jahreslaufleistung pro Fahrzeug ist von rd. 5.000 km auf rd. 3.000 km gesunken. Eine 2016 von der Senatsverwaltung für Inneres als Aufsichtsbehörde zugesagte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Fuhrparks hat es bis heute nicht gegeben.
Der Rechnungshof erwartet von der Polizeiakademie die Dokumentation aller Waffen- und Munitionsbewegungen zu verbessern und die Verwaltung des polizeilichen Sportschießens zu optimieren. Zudem muss der Fuhrpark auf seine Wirtschaftlichkeit hin überprüft und gegebenenfalls deutlich reduziert werden, um Ressourcen effizienter zu nutzen.
Zum Hintergrund
Die Polizeiakademie Berlin und die Hochschule für Wirtschaft und Recht bilden zusammen ca. 3.000 Nachwuchskräfte der Berliner Polizei aus. Die Akademie ist auch für die Fortbildung aller Landespolizistinnen und -polizisten zuständig. Sie koordiniert zudem die Sportschützinnen und -schützen der Berliner Polizei, die an dienstlichen Wettkämpfen teilnehmen. Die Polizeiakademie Berlin ist auch für die Waffen und die Munition dieser Sportschützen zuständig. Der Fuhrpark der Polizeiakademie umfasste im Jahr 2023
117 zugelassene Fahrzeuge. Hinzu kommen weitere 100 Fahrzeuge ohne Straßenverkehrszulassung, die ausschließlich auf dem Gelände der Akademie zu Ausbildungszwecken genutzt werden.
Eine Wissenschaft für sich – laissez faire bei der Förderung des Wissenschaftskollegs
Bei der Förderung des Wissenschaftskollegs Berlin läuft einiges schief: Die für Wissenschaft zuständige Senatsverwaltung hat den Zuwendungszweck nicht konkret festgelegt, die Kontrolle der Fördermittel unzureichend geregelt und zweifelhafte Ausgaben nicht hinterfragt.
Das Land Berlin und der Bund fördern das Wissenschaftskolleg über die Wissenschaftsstiftung Ernst Reuter seit Jahren mit jährlich rund 8 Millionen Euro. Die Stiftung soll diese Fördermittel komplett an das Wissenschaftskolleg Berlin weiterreichen. Sie hat jedoch kein eigenes Personal und alle Verwaltungsaufgaben werden von Beschäftigten des Kollegs wahrgenommen. Trotzdem hat die Senatsverwaltung die Verwendungsnachweisprüfung per Zuwendungsbescheid der Stiftung übertragen. Letztlich hat die Senatsverwaltung diese Aufgabe selbst übernommen. Ausgaben des Kollegs, wie die Übernahme von Schulgeldern für die Kinder der Fellows, wurden nicht ausreichend hinterfragt. Zudem wurde trotz wiederkehrender Mittelreste am Jahresende die Fördersumme nicht angepasst.
Der Rechnungshof fordert, dass die Senatsverwaltung den Zuwendungszweck konkretisiert, die Fördermittelweitergabe präziser regelt und den tatsächlichen Mittelbedarf sowie die Mittelverwendung durch das Wissenschaftskolleg auf dieser Grundlage kritisch überprüft.