Neuer Beratungsbericht des Rechnungshofs: rbb muss weiter sparen

Pressemitteilung vom 05.03.2026

RBB Charlottenburg

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss den eingeschlagenen Weg fortsetzen und weiter sparen.

Dies empfiehlt der Rechnungshof von Berlin in einem neuen Beratungsbericht an den Senat und das Abgeordnetenhaus zur wirtschaftlichen Lage des rbb. Ein Anlass für die Prüfung des Rechnungshofes war die Änderung des bundesweit geltenden Medienstaatsvertrages vom Dezember 2025, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeitgemäß weiterentwickeln soll.

Der rbb hat zwar durch umfangreiche Spaßmaßnahmen ab dem Jahr 2023 seine finanzielle Situation erheblich verbessert. Seine dauerhafte Handlungsfähigkeit kann die Rundfunkanstalt aber nur durch die Fortsetzung eines konsequenten Sparkurses sichern. Der Bericht des Rechnungshofs beinhaltet eine Zusammenstellung an unterschiedlichen Maßnahmen zur Verbesserung der finanziellen Situation, die der Gesetzgeber treffen könnte.

Der Rechnungshof schlägt unter anderem eine Überprüfung der Anzahl der Hörfunkprogramme vor. Zudem sollte die Umstellung auf eine Verbreitung über den digitalen Standard DAB+ statt UKW vorangetrieben werden. Die ARD geht dabei von einem Einsparpotenzial von rund 20 Prozent aus.

Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber prüfen, wie das Programm wieder vermehrt durch Werbung finanziert werden kann. Mit dem 2024 in Kraft getretenen rbb-Staatsvertrag wurde der zulässige Umfang von Hörfunkwerbung reduziert. Der rbb musste daraufhin die Anzahl seiner Werbekunden erheblich verringern, wodurch seine Einnahmen spürbar zurückgegangen sind. Außerdem sollte der Gesetzgeber prüfen, ob das Werbeverbot für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Streamingdiensten und Plattformen gelockert werden kann.

  • 2026_Bericht nach § 88 Abs. 2 LHO über die wirtschaftliche Gesamtsituation des Rundfunk Berlin-Brandenburg und Empfehlungen zur Stärkung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit

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