1. Eingaben und Anfragen
Sie haben die Möglichkeit, Eingaben und Anfragen an den Rechnungshof von Berlin zu richten. Diesbezüglich verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die Sie selbst unmittelbar an uns übermitteln (z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, verwendeter Kommunikationsweg, Eingaben- bzw. Anfrageninhalt). Darüber hinaus verarbeiten wir nur solche Informationen, die für den Kontakt zu Ihnen und für die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung erforderlich sind.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG).
Wir geben die von Ihnen übermittelten Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, Sie haben in die Weitergabe ausdrücklich eingewilligt oder wir sind aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Entscheidung dazu verpflichtet.
Die personenbezogenen Daten aus dem Verfahren werden nach zehn Jahren gelöscht, es sei denn, die Angaben werden Teil von Prüfungsakten, die das Landesarchiv auf der Grundlage des Berliner Archivgesetzes übermittelt erhält. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde.
2. Bewerbungen
Im Zusammenhang mit Bewerbungen verarbeiten wir die personenbezogenen Daten, die Sie selbst an uns übermitteln (z.B. Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse). Weitere personenbezogene Daten verarbeiten wir nur, soweit dies für die konkrete Bewerbung erforderlich ist.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Bewerbung ist bezogen auf Auszubildende, studentische Praktikantinnen und Praktikanten, Referendarinnen und Referendare, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 18 Berliner Datenschutzgesetz in Verbindung mit § 26 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 8 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz. Rechtsgrundlage bezogen auf auszubildende Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter, Beamtinnen und Beamte und ihrer Personalaktendaten ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 und Buchstabe c und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 50 Beamtenstatusgesetz und § 84 Absatz 1 Satz 1 Landesbeamtengesetz. Personenbezogene Daten aus der Personalakte bei einer vorherigen Dienststelle verarbeiten wir nur dann, wenn Sie in die Übermittlung der Personalakte ausdrücklich eingewilligt haben (vgl. § 88 Abs. 2 Landesbeamtengesetz).
Die personenbezogenen Daten aus Bewerbungen werden durch den Rechnungshof von Berlin in Bereichen verarbeitet, die mit der Durchführung des Verfahrens befasst sind. Dies sind insbesondere die Personalstelle, die Beschäftigtenvertretungen und die am Bewerbungsverfahren beteiligten Dienstkräfte aus den Organisationseinheiten, in denen eine mögliche spätere Verwendung vorgesehen ist.
In Bewerbungsverfahren, die im Zusammenhang mit einer Stellenausschreibung durchgeführt werden, verwendet der Rechnungshof von Berlin das Onlinebewerbungsverfahren der Senatsverwaltung für Finanzen. Bitte beachten Sie dazu die Datenschutzbestimmungen für das Onlinebewerbungsverfahren.
Unterlagen nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens nach einem Jahr vernichtet bzw. gelöscht, wenn ein mögliches Bewerbungsverfahren beendet ist und feststeht, dass ein Rechtsstreit darüber nicht zu erwarten ist. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Grund für die Speicherung weggefallen ist. Bei einem erfolgreichen Abschluss einer Bewerbung werden die damit verbundenen personenbezogenen Daten in eine Personalakte überführt.
3. Besucherinnen und Besucher im Dienstgebäude
Der Rechnungshof von Berlin verarbeitet personenbezogene Daten von Besucherinnen und Besuchern des Dienstgebäudes (z.B. Name, Besuchsdatum, Besuchszeit, Behörden-/Unternehmenszugehörigkeit, Anlass des Besuchs, Ausgabe und Rückerhalt von Besucherausweisen). Zweck der Verarbeitung ist ausschließlich die Wahrung der Sicherheit im Gebäude.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe d, Buchstabe e und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG).
Personenbezogene Angaben von Besucherinnen und Besuchern unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von höchstens neunzig Tagen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem der Besuch beendet wurde.
4. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen
Bei der Kontaktaufnahme im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verarbeitet der Rechnungshof von Berlin personenbezogene Daten, soweit sie Gegenstand einer Kontaktaufnahme sind (z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Medienzugehörigkeit, Anfrageninhalte, Veranstaltungsteilnahme). Die Daten werden ausschließlich zur Beantwortung der Anfrage oder zur Planung und Durchführung einer Veranstaltung genutzt.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG).
Personenbezogene Daten aus der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit werden spätestens nach zwei Jahren gelöscht bzw. vernichtet, es sei denn, eine längere Speicherung ist erforderlich. Die Frist beginnt mit Auflauf des Jahres, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde. Im Übrigen erfolgt die Löschung bzw. Vernichtung umgehend nach Wegfall des Verarbeitungszwecks.
Bei manchen Veranstaltungen werden Foto- und/oder Filmaufnahmen mit Ton angefertigt. Zweck ist die Verwendung in der Presse-, Öffentlichkeitsarbeit oder der behördeninternen Information. Die Veröffentlichung kann erfolgen auf der Webseite des Rechnungshofs, in seinem Informationsangebot auf dem Portal LinkedIn, im behördeneigenen Intranet oder in den Medien. Auf die Aufnahmen wird vor Ort im Eingangsbereich oder einer anderen geeigneten Stelle durch Aushang in der Regel hingewiesen. Bitte beachten Sie, dass auf Veranstaltungen auch Vertreterinnen und Vertreter von den Medien anwesend sein können. Deren Aufnahmen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Rechnungshofs.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG).
Sie haben die Möglichkeit, die fotografierende oder filmende Person anzusprechen, um die Aufnahme Ihrer Person zu unterbinden. Außerdem haben Sie insbesondere das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen (Art. 21 DSGVO). Bitte wenden Sie sich dazu an den oben unter I. genannten Kontakt.
5. Informationsangebot auf LinkedIn
Der Rechnungshof informiert auf LinkedIn über seine Tätigkeit und Karrieremöglichkeiten. LinkedIn ist ein Dienst, der von dem Unternehmen LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland angeboten wird. Bei der Nutzung des Portals können personenbezogene Daten (z.B. Name, IP-Adresse) durch das Unternehmen genutzt und auch in Staaten außerhalb des Geltungsbereichs der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden. Sie bestimmen, ob und ggf. in welchem Umfang durch LinkedIn Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, zum Beispiel beim Kommentieren, Liken oder Versand von privaten Nachrichten. Informationen dazu gibt das Unternehmen in seinen Datenschutzbestimmungen. Sollten Sie diese Verarbeitung nicht wünschen, können Sie sich über andere Kontaktwege an den Rechnungshof wenden. Aktuelle Informationen zur Tätigkeit können auch auf der Webseite des Rechnungshofs abgerufen werden.
Soweit der Rechnungshof personenbezogene Daten in dem Informationsangebot auf LinkedIn in eigener Verantwortung verarbeitet, erfolgt sie auf der Rechtsgrundlage von Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Satz 1 Buchstabe b EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG).