Die Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin, Frau Karin Klingen, richtete am 7. Dezember 2023 gemeinsam mit der Herausgeberin bzw. mit den Herausgebern des Jahrbuchs für öffentliche Finanzen die Vorstellung des sogenannten Winterbandes (Band 2-2023) aus.
Das Jahrbuch für öffentliche Finanzen ist ein interdisziplinär angelegter Sammelband, in dem Beiträge mit Bezug zu aktuellen finanz- und haushaltspolitischen Themen veröffentlicht werden. Zu den Themengebieten, die innerhalb des Jahrbuchkreises diskutiert werden, gehören u.a. der Fiskalföderalismus, die deutsche Finanzverfassung, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, der bundesstaatliche Finanzausgleich und die bundesstaatliche Schuldenbremse. Bezüge zur Staatspraxis sollen nicht nur den Aktualitätsgehalt, sondern auch den praktischen Nutzen des Sammelbandes unterstreichen.
Zu Beginn der Veranstaltung begrüßte Frau Präsidentin Klingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie spannte anschließend einen gedanklichen Bogen von ihren damaligen Erwartungen bei der Verabschiedung der Schuldenbremse 2009 bis hin zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 15. November 2023 und den nun bestehenden Diskussionen über eine Reform der Schuldenbremse.
Im Anschluss stellten Frau Dr. Anja Ranscht-Ostwald sowie Herr Dr. Matthias Woisin im Namen der Herausgeberin bzw. der Herausgeber des Jahrbuchs den Inhalt des Winterbandes 2023 sowie das Anliegen des Jahrbuchs vor.
Bei der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Herr Staatssekretär Werner Gatzer (Bundesministerium der Finanzen), Frau Prof. Dr. Veronika Grimm (Universität Erlangen-Nürnberg sowie Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung), Herr Prof. Dr. Rainer Wernsmann (Universität Passau), Herr Bürgermeister und Finanzsenator Stefan Evers (Berlin) und Frau Präsidentin Karin Klingen unter der Moderation von Herrn Albert Funk (Tagesspiegel) zum Thema “Staatsverschuldung und Zukunftsinvestitionen – Wohin soll sich die Schuldenbremse entwickeln?”. Es fand ein reger Austausch zum Reformbedarf der Schuldenbremse, insbesondere aber zur Frage einer Erweiterung der Schuldenbremse um den Begriff der (Netto-)Investitionen sowie über eine strukturelle Verschuldungsmöglichkeit für Bund und Länder statt. Ebenso gab es eine lebhafte Debatte zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten
Nachtragshaushaltsgesetz 2021 und zu der Frage, ob Sondervermögen im Lichte des Urteils für langfristige Investitionen noch sinnvoll seien. Einigkeit bestand bei der Thematik, dass die Zukunftsinvestitionen angegangen werden müssen.
Die Gäste konnten im Anschluss bei einem Get-Together und einem weiteren fachlichen Austausch den Abend ausklingen lassen.