Die Bewilligung der Zuwendungen für die 13 geförderten „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“ durch die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt war evident rechtswidrig. Förderanträge wurden ohne inhaltliche Prüfung bewilligt.
Die geförderten Projekte wurden ohne erkennbare Auswahlkriterien festgelegt.
Zudem sind weitere wesentliche Vorgaben des Haushaltsrechts missachtet worden, insbesondere bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit, der persönlichen Zuverlässigkeit sowie bezüglich der Eigenmittel.
Fördermittel in Höhe von rund 2,6 Mio. € hätten auf dieser Grundlage nicht gewährt werden dürfen.
Die Präsidentin des Rechnungshofs Karin Klingen betont: „Zuwendungen sind freiwillige staatliche Leistungen, an deren Erfüllung das Land Berlin ein erhebliches Interesse hat. Sie brauchen transparente, faire und rechtssichere Verfahren. Nur so lässt sich Vertrauen in staatliches Handeln sichern.“
Der Rechnungshof gibt mit seinem Beratungsbericht Hinweise für zukünftige Zuwendungsverfahren. Er empfiehlt, auf der Grundlage eines Bund-Länder-Vergleichs auch im Land Berlin Strategien für übergreifende Förderthemen zu entwickeln und darauf aufbauend Förderrichtlinien zu erlassen.
Zum Hintergrund:
Die Senatsverwaltung wandte sich am 7. November 2025 mit der Bitte um Prüfung und Beratung an den Rechnungshof. Über das Ob und Wie der Prüfung hat der Rechnungshof als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle selbst entschieden. Das Große Kollegium des Rechnungshofs setzte am 25. November 2025 ein Sonderprüfungsteam ein. Der Rechnungshof hat am 17. Dezember 2025 mit den Prüfungen vor Ort begonnen. Er hat geprüft, ob das Verwaltungshandeln dem Haushalts- und Zuwendungsrecht entsprach. Der Rechnungshof sandte einen Entwurf des Berichts am 11. März 2026 an die Senatsverwaltung und gab dieser Gelegenheit zur Stellungnahme.