Für Ihren Fahrzeugwechsel übersenden Sie bitte folgende Unterlagen:
- Original Genehmigungsurkunde
- Original Auszug aus der Genehmigungsurkunde
- Kopie Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beide Seiten des neuen KFZ mit Eintrag „Mietwagen“
- HU-Bericht und Abnahme nach § 41 BOKraft bei Gebrauchtwagen
- HU-Bericht gemäß § 42 BOKraft bei Neuwagen
Gebühren:
- neue Genehmigungsurkunde + Auszug: 25,00 Euro
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass für die erstmalige Zulassung von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen auf ein Unternehmen bei der Zulassungsstelle der Genehmigungsbescheid für die jeweilige Verkehrsart vorgelegt werden muss. Die Genehmigungsurkunde oder der Auszug daraus sind nicht ausreichend. Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugwechsel innerhalb eines bestehenden Genehmigungszeitraumes.