Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für die Beförderung ist, wer als Unternehmer oder als Inhaber eines Betriebes gefährliche Güter verpackt, verlädt, versendet, befördert, entlädt, empfängt oder auspackt.
Die Vorschriften des Gefahrgutrechts kennen verschiedene Beteiligte die auch nebeneinander also gleichzeitig in der Verantwortung stehen.
So stehen der Absender, der Auftraggeber des Absenders, der Fahrer, der Beförderer, der Empfänger, der Entlader, der Verlader, der Befüller und der Verpacker in der Pflicht für die Einhaltung der Vorschriften zu sorgen.
Unternehmer müssen sicherstellen, dass sie als Verantwortliche organisatorische und firmenspezifische Regelungen treffen, die die Einhaltung der gesetzlich verankerten Aufgaben gewährleisten. So müssen z.B. auch Mitarbeiter, die in den Prozess des Beförderungsvorgangs gefährlicher Güter einbezogen sind, eine aufgabenbezogene Unterweisung gemäß Kapitel 1.3 ADR erhalten oder eine gültigen ARD-Card haben.
Wird gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen drohen empfindliche Geldbußen.