Der Bundesrat hat aufgrund steigender Kosten für die Herstellung des Kartenführerscheins zum 01.01.2025 eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beschlossen.
Die Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 25) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
Weitere Informationen entnehmen Sie auch der offiziellen Seite des Bundesrates.