Neue Fahrerlaubnisgebühren ab 01.01.2025

Der Bundesrat hat aufgrund steigender Kosten für die Herstellung des Kartenführerscheins zum 01.01.2025 eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beschlossen.

Die Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 25) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Weitere Informationen entnehmen Sie auch der offiziellen Seite des Bundesrates.

Gebührenübersicht

    • Antrag auf internationalen Führerschein

    15,00 €

    • Führerscheinumtausch
    • Umstellung auf EU-Fahrerlaubnis

    26,50 €

    • Beantragung FQN

    35,00 €

    • Umschreibung Dienstführerschein
    • Umschreibung einer ausländischen FE (Anlage 11)
    • Umschreibung einer ausländischen FE (EU)

    37,50 €

    • Verlängerung einer FzF

    38,00 €

    • Ersatz-Führerschein

    42,50 €

    • Erteilung der Verlängerung nach Fristablauf
    • Erteilung einer FzF
    • Erweiterung
    • Führerschein Erteilung Klasse AM+ L
    • Führerschein Verlängerung Klassen 01 – DE, C,CE 1
    • Umschreibung einer ausländischen FE (Anlage 11) mit Prüfung
    • Umschreibung einer ausländischen FE (Drittstaat)
    • Verlängerung

    45,10 €

    • Antrag auf Ersterteilung
    • Antrag auf Erteilung einer FE mit begleitetem Fahren
    • Führerschein Erweiterung von AM/L auf sonstige Klassen

    45,90 €
    (je Begleitperson 5,10 € zzgl.)

    • Neuerteilung einer FzF
    • Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
    • Antrag auf Zuerkennung einer ausl. FE (EU)

    222.60 €

    • FSW Direktversand
    • Herstellung als Express
    • Zuschlag ab 17

    5,31 €
    7,70 €
    7,70 €