Neue Fahrerlaubnisgebühren ab 01.01.2021

Der Bundesrat hat aufgrund steigender Kosten für die Herstellung des Kartenführerscheins zum 01.01.2021 eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beschlossen.

Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmung der Fahrerlaubnisverordnung (Führerschein-Verwaltungsvorschrift – FS VwV-), wurde in diesem Zusammenhang neu gefasst und tritt ebenfalls am 01.01.2021 in Kraft.

Weitere Informationen entnehmen Sie auch dem beigefügten Anschreiben.

  • Anschreiben Gebührenerhöhung zum 1.1.2021

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