Neues Namensrecht ab Mai 2025

Am 01.05.2025 tritt das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft. Ausführliche Informationen zu den sich daraus ergebenden Möglichkeiten finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz.

Bei den Zuständigkeitsregelungen sind keine Änderungen eingetreten.