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Ostern in der Corona-Krise: Was ist erlaubt?

Ostereiersuche in der Domäne Dahlem

Das Osterfest in Berlin steht wohl auch in diesem Jahr unter dem Einfluss der Corona-Pandemie. Welche Regeln gelten also bei der Ostereiersuche im Freien? Wird es Osterfeuer geben? Was in diesem Jahr gilt.

Wird es große Osterfeuer geben?

Osterfeuer für die gemeine Öffentlichkeit sind nicht gestattet. Lagerfeuer, also auch Osterfeuer, in öffentlichen Grünanlagen und Parks sind in Berlin generell verboten. Osterfeuer auf privatem Grund sind grundsätzlich erlaubt und sie unterliegen keiner umweltrechtlichen Genehmigungspflicht. Tipps, worauf man hierbei achten sollte finden Sie hier.

Ist die Ostereiersuche im Freien gestattet?

Auch während der Osterfeiertage gilt der Grundsatz der Kontaktminimierung. Die geltenden Kontaktbeschränkungen werden während der Feiertag nicht gelockert. Demnach ist die Ostereiersuche nur unter Einhaltung bestimmter Abstands- und Hygienemaßnahmen möglich:

  • Die Ostereiersuche mit den eigenen Kindern im eigenen Garten ist gestattet.
  • Das Einladen haushaltsfremder Personen in den eigenen Garten, also auch anderer Familien und Kinder, ist nur in einem sehr engen Rahmen zulässig: Es dürfen nicht mehr als fünf Personen zusammenkommen, welche aus höchsten zwei Haushalten stammen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt).
  • Die Ostereiersuche mit den eigenen Kindern im öffentlichen Park ist gestattet, sofern alle Abstandsregeln eingehalten werden können.
  • Zusammenkünfte mit anderen Eltern und Kindern in den öffentlichen Parks und Gärten sind nur im sehr eingeschränkten Maße erlaubt. Auch hier gilt: Es dürfen sich nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen (Kinder bis 14 werden nicht mitgezählt).

Werden 2021 in Berlin Ostermärkte eröffnen?

Nein. Derzeit gilt: Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen dürfen nicht stattfinden. Auch Volksfeste und Jahrmärkte sind verboten. Die reguläre Veranstaltung von Ostermärkten ist somit nicht möglich.

Dürfen Blumenläden öffnen?

Ja. Floristen und Blumengeschäfte dürfen grundsätzlich öffnen. Kunden müssen während des Einkaufs eine FFP2-Maske tragen und den Mindestabstand zu anderen Kunden und zum Verkaufspersonal einhalten. Allerdings ist das Test & Meet-Prinzip einzuhalten: Kunden müssen einen negativen Corona-(Schnell)test vorweisen.

Werden Ostergottesdienste abgehalten?

Jein. Unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygienerichtlinien finden während der Osterfeiertage Gottesdienste in Präsenzform statt. Im Sinne der Kontaktminimierung werden zudem zahlreiche Gottesdienste in den Berliner Kirchen aufgezeichnet oder als Gottesdienst-Livestream im Internet zu sehen sein.

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