Betriebs- und Heizkostenabrechnung erhalten? Schick sie uns.

Frau liest ein Blatt Papier.

Du hast deine Betriebs- und Heizkostenabrechnungen von deinem Vermieter erhalten?
Wusstest du, dass dein Jobcenter diese Abrechnung benötigt? Das musst du dabei beachten:

  • Guthaben:
    Die Abrechnung durch deinen Vermieter endet mit einem Guthaben. Wichtiger Tipp: Behalte das Geld sicher auf deinem Konto und gib es nicht aus. Dieses Guthaben wird an deinen Anspruch beim Jobcenter angerechnet und von deinem Jobcenter zurückgefordert. Die Anrechnung erfolgt in dem Monat, nachdem du das Guthaben erhalten hast.
  • Nachzahlung:
    Die Abrechnung durch deinen Vermieter endet mit einer Nachzahlung. Bei einer Nachzahlung prüft dein Jobcenter ob es die Kosten der Nachzahlung übernehmen kann. Hier ist es wichtig, dass du deine Miete in der Vergangenheit vollständig an deinen Vermieter überwiesen hast.
  • Änderung deiner Miete:
    Häufig wird mit der Betriebs- und Heizkostenabrechnung auch eine neue Miethöhe vereinbart. Die Änderung der Miete verändert in der Regel auch die Höhe deiner Leistungen.

Wichtig: Nur mit der kompletten Abrechnung können wir dein Guthaben oder deine Nachzahlung richtig berücksichtigen. Reiche deine Abrechnung möglichst schnell bei uns ein.

Und wie? Natürlich kannst du deine Betriebs- und Heizkostenabrechnung wie gewohnt über www.jobcenter.digital oder die Jobcenter-App übermitteln.

Hinweis zu Kosten für eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein: Bitte beachte, dass Beiträge aufgrund einer Mitgliedschaft in einem Mieterverein für mietrechtliche Beratungen, ab dem 01.01.2026 vom Jobcenter nicht mehr übernommen werden.