Wichtiger Hinweis!

Gegenwärtig bemühen wir uns um die Überarbeitung unseres Internetauftritts. Daher bitten wir um Verständnis, wenn einige Bereiche der Website derzeit nicht auf dem aktuellen Stand sind.

Rundschreiben Nr. 10 / 2014

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Urlaubszeit ist nun endgültig vorbei und der Wahlkampf der Schwerbehindertenvertretungen ist im vollen Gange! Viele haben in diesem Jahr eine/n Gegenkandidaten/in. Der Stuhl wackelt und kämpfen ist angesagt. Für viele ist dies eine zusätzliche Belastung. Aber alles Negative hat auch einen positiven Aspekt: Es entstehen Ideen und Überlegungen, wie man sein Amt in Zukunft vielleicht noch besser ausfüllen, seine „Schäfchen“ noch besser Unterstützen und mit Rat und Tat zur Seite stehen kann. Verlieren Sie diese Gedanken für die nächsten vier Jahre nicht aus dem Kopf, setzen Sie diese in die Tat um! Ihre schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen werden es Ihnen danken!

Kein Rundschreiben mehr?

Nein, keine Angst, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen das Rundschreiben nicht abschaffen, sondern der modernen Zeit und den sich bei uns im Hause geänderten technischen Verhältnissen hingehend anpassen.

Moderne Zeit
Moderne Zeit, das bedeutet Computer, Internet/ Intranet, E-Mails, PC-Fax uvm. Auch wir können uns diesem Fortschritt nicht ganz verschließen. Diese modernen und schon längst gängigen Kommunikationsmittel erleichtern den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das schnellere Verarbeiten und Weiterleiten von Daten und Informationen, spart Platz und produziert (nicht immer) weniger Papiermüll.

Unser Fazit:
Um nicht nur Papier, Zeit und Ärger zu vermeiden, wollen wir den monatlichen Rundschreibenversand den Gegebenheiten anpassen, die moderne Technik nutzen.

Was bedeutet das für Sie?
Wir wollen Sie bitten sich selbst einmal zu fragen, ob Sie das Rundschreiben wirklich von uns per Post, also in Papierform, zugeschickt bekommen müssen, oder ob es nicht auch bei Ihnen im E-Mailpostfach eingehen kann.

Ihre Vorteile:
Sie bekommen das Rundschreiben ohne Zwischenstopp (Verteilerstelle, Poststelle, Vorzimmer…) direkt auf Ihren PC.
Sie erhalten das Rundschreiben gute drei Tage eher, als es in Papierform der Fall gewesen wäre.
Sie können es mit ein/zwei Klicks an Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.
Sie können es einfach und bequem in einem angelegten PC-Ordner ablegen.
Im PC abgelegt, können Sie einzelne Themen dank der Suchfunktion viel schneller wieder finden.
Sie können Texte und Berichte einfacher bearbeiten, kopieren und weiterverwenden.

Außerdem wird das Rundschreiben auch noch im Internet auf www.berlin.de/hvp/rundschreiben veröffentlicht und ist von jedem PC der Welt anzusteuern.

Ihre Nachteile:
Sie müssen sich einen Bericht selbst ausdrucken, wenn Sie ihn nicht am PC lesen wollen.
Sie haben eventuell einen extra Gang zum Drucker/Kopierer.

Wenn es mal nicht bei Ihnen ankommt:
Und sollte mal ein Rundschreiben nicht ankommen, können Sie uns natürlich gerne kontaktieren oder auf unseren Internetseiten unter www.berlin.de/hvp die aktuellen letzten Veröffentlichungen einsehen und herunterladen.

Was ist mit Flyer, Zeitungen, Broschüren?
Wichtige Informationen, Broschüren, Zeitungen und Flyer bekommen Sie dann natürlich auch weiterhin per Post zugesandt bzw. versenden wir bei jedem Rundschreiben die Links zu den jeweiligen Seiten.

Was müssen Sie jetzt tun?
Wenn Sie sich dazu entschieden haben, uns bei der umweltfreundlicheren und sparsameren Rundschreibenvariante zu unterstützen, dann füllen Sie bitte das beigefügte Formular aus und schicken es an uns zurück.

Vielen Dank für Ihre Mühe und vor allem für Ihr Verständnis.

Ihr Team der Hauptschwerbehindertenvertretung

  • Kein Rundschreiben mehr?

    PDF-Dokument (42.8 kB)

  • Kein Rundschreiben mehr? Formularblatt

    PDF-Dokument (48.1 kB)

  • Mitteilung der Schwerbehinderung durch einen Bewerber

    Ein schwerbehinderter Mensch, der bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will, muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen. Eine solche Mitteilung muss bei jeder Bewerbung erfolgen. Auf Erklärungen bei früheren Bewerbungen kommt es nicht an.

    PDF-Dokument (36.2 kB)

  • Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Zurruhesetzungsverfügung

    Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (im Folgenden: BEM) anzubieten (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), gilt auch gegenüber Beamten. Das BEM ist aber keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für eine Verfügung, mit der ein Beamter wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

    PDF-Dokument (34.3 kB)

  • Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen auch für beruflichen Aufstieg

    Anspruch auf Gleichstellung trotz sicheren Arbeitsplatzes
    Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, sollen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder erhalten können. Diese Gleichstellung kann bedeutsame arbeitsrechtliche Wirkungen haben. Dies hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung bekannt gegeben.

    PDF-Dokument (18.9 kB)

  • Dies Und Das

    PDF-Dokument (113.7 kB)