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Bücher und Broschüren / Antrag auf Schwerbehinderung

Wir haben Ihnen hier eine kleine Auswahl an Büchern und Broschüren zusammengestellt. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) hält noch viel mehr Informationsmaterial für Sie bereit. Bitten besuchen Sie die Seite:
www.berlin.de/lageso/service/downloaden

ABC Behinderung und Beruf

ABC Behinderung und Beruf

Handbuch für die betriebliche Praxis mit:

  • Fachlexikon
  • Überblick – Leistungen an Arbeitgeber und für schwerbehinderte Menschen im Beruf
  • finanzielle Förderung
  • Beratung und Information
  • Sonstige Angebote
  • Rechtsgrundlagen wie im Sozialgesetzbuch IX
  • Anschriften der Integrationsämter

Das Handbuch für die betriebliche Praxis, herausgegeben von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH), enthält unter anderem ein Fachlexikon aus dem Themenbereich Behinderung und Beruf sowie umfassende Informationen für die betriebliche Praxis.

Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalvertretungen sowie Beauftragte des Arbeitgebers können es kostenlos bei dem für sie zuständigen Integrationsamt anfordern: www.berlin.de/lageso/arbeit/index.html

Das ABC Behinderung und Beruf ist für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und Beauftragte des Arbeitgebers kostenlos beim zuständigen Integrationsamt zu beziehen. Adressen finden Sie unter www.integrationsaemter.de unter Kontakt.

  • ABC Behinderung und Beruf

    PDF-Dokument (7.9 MB)

Finanzielle Leistungen - ZB Spezial

Finanzielle Leistungen- ZB Spezial

Inhalte:
  • Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Illustrierende Fallbeispiele
  • Tipps für Antragsteller
  • Finanzielle Leistungen - ZB Spezial

    PDF-Dokument (4.8 MB)

Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderung

Funktionsstörungen infolge einer Behinderung, die als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen bedeutsam sind, werden durch Merkzeichen oder Merkmale im Schwerbehindertenausweis dargestellt.

Der Grad der Behinderung (GdB) wird nach Zehnergraden festgestellt (20 bis 100). Bei der Feststellung werden alle vorhandenen Beeinträchtigungen berücksichtigt (§ 69 SGB IX). Grundlage für die Beurteilung von Beeinträchtigungen sind die versorgungsmedizinischen Grundsätze der Versorgungsmedizin-Verordnung (Versorgungsmedizin-Verordnung). Damit ist sicher gestellt, dass die Beurteilungen in ganz Deutschland nach einem einheitlichen Schema erfolgen.
Für die Feststellung einer Behinderung sind die Versorgungsämter (Berlin: LaGeSo) zuständig.

  • Nachteilsausgleiche Merkblatt

    PDF-Dokument (75.5 kB)

  • Antrag auf Schwerbehinderung

    PDF-Dokument (206.2 kB)

  • Nachteilsausgleiche - Flyer

    PDF-Dokument (391.9 kB)