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Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

Wahl Haken Selektion

Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – (SGB IX) schreibt in § 177 Absatz 1 Satz 1 zwingend vor, dass in Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt werden, eine Vertrauensperson/Schwerbehindertenvertretung (SbV) und mindestens ein stellvertretendes Mitglied zu wählen sind.

Die Wahlen zur örtlichen SbV finden alle vier Jahre in der Zeit Anfang Oktober bis Ende November statt. Die nächsten Wahlen werden 2026 durchgeführt.

Außerhalb der regelmäßigen Wahltermine alle vier Jahre wird nur in bestimmten Fällen eine SbV gewählt, wenn
  • das Amt der Vertrauensperson vorzeitig erlischt und kein stellvertretendes Mitglied nachrückt,
  • die Wahl rechtskräftig mit Erfolg angefochten worden ist oder
  • eine SbV noch nicht gewählt ist.

Alle wichtigen Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten des Integrationsamtes unter Integrationsamt oder nehmen Sie direkt mit dem Inklusionsamt Berlin Kontakt auf unter:

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin – Inklusionsamt
Darwinstr. 15, 10589 Berlin
Telefon: 030 / 90 229 – 33 04
Fax: 030 / 90 229 – 33 99
E-Mail: Kontaktformular
Homepage: Inklusionsamt

Einen kurzen Überblick hat die HVP für Sie hier zusammengestellt.