Landgericht Berlin: Erneuter Eilantrag von Herrn Kalbitz im Streit um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft in der AfD in erster Instanz erfolglos (PM Nr. 53/2020)

Pressemitteilung vom 21.08.2020

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Das Landgericht Berlin hat aufgrund der heutigen mündlichen Verhandlung mit Urteil ebenfalls vom heutigen Tage den weiteren Eilantrag von Herrn Kalbitz (Verfügungskläger des Verfahrens) gegen die Alternative für Deutschland (Verfügungsbeklagte des Verfahrens) wegen des Streits um das Fortbestehen seiner Parteimitgliedschaft zurückgewiesen.

Der erneute Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, die Alternative für Deutschland im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes bis zu einem rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens dazu zu verpflichten, Herrn Kalbitz alle sich aus der Mitgliedschaft in der AfD und ihren Organen ergebenden Rechte uneingeschränkt zu belassen, war daher in erster Instanz erfolglos.

Die Richter der Zivilkammer 43 haben ihre heutige Entscheidung bei der mündlichen Urteilsverkündung damit begründet, dass nach den im einstweiligen Verfügungsverfahren anzuwendenden rechtlichen Maßstäben nicht festgestellt werden könne, dass der Beschluss des Bundesvorstandes der AfD vom 15. Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Herrn Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei. Dann aber habe der Eilantrag keinen Erfolg, da eine rechtliche Notwendigkeit für den Erlass einer vorläufigen Regelung nicht bestehe. Die weiteren zwischen den Parteien streitigen Punkte müssten dagegen in einem etwaigen Hauptsacheverfahren geklärt werden, das aber noch gar nicht anhängig sei, nicht aber in dem hiesigen Eilverfahren.

Wegen der weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden, die noch nicht vorliegen.

Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb von einem Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.

Die erste Eilentscheidung des Landgerichts Berlin in der Sache Kalbitz gegen die AfD vom 19. Juni 2020 – 63 O 50/20 – (vgl. unsere Pressemitteilungen Nr. 35/2020 vom 19. Juni 2020 und Nr. 36/2020 vom 26. Juni 2020) stand im Zusammenhang mit der damals noch ausstehenden parteiinternen Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD. Nach der zwischenzeitlich ergangenen parteiinternen Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD hatte Herr Kalbitz den neuen Eilantrag beim Landgericht Berlin gestellt, über den heute entschieden wurde.

Landgericht Berlin: Urteil vom 21. August 2020 – 43 O 223/20 –

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