Bei dem
Sonderzuständigkeiten:
- Amtsgericht Kreuzberg,
- Amtsgericht Pankow,
- Amtsgericht Schöneberg sowie bei dem
- Amtsgericht Köpenick
bestehen Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte).
In Familiensachen gelten folgende örtliche Zuständigkeiten:
- In Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung der Ehe ist der gemeinsame Aufenthaltsort der Ehegatten oder der Aufenthalt des Ehegatten mit Kindern, notfalls der Aufenthaltsort des Antragsgegners maßgeblich.
- In das Umgangs- und Sorgerecht, den Unterhalt und die Abstammung von minderjährigen Kindern betreffenden Sachen ist der gewöhnliche Aufenthalt des minderjährigen Kindes oder der seines gesetzlichen Vertreters entscheidend.
- Für die Bezirke der Amtsgerichte Mitte, Pankow, Tiergarten und Wedding ist das Familiengericht Pankow (Zweigstelle Kissingenstraße 5-6, 13189 Berlin) zuständig.
- Für die fünf Bezirke der Amtsgerichte Charlottenburg, Lichtenberg, Neukölln, Spandau und Kreuzberg ist das Familiengericht Kreuzberg zuständig.
- Für seinen eigenen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Schöneberg für Familiensachen zuständig.
- Ab dem 01.03.2016 ist das Amtsgericht Köpenick für Familiensachen in seinem eigenen Gerichtsbezirk zuständig.
Sonderzuständigkeiten:
- Das Familiengericht Schöneberg ist zuständig für:
- Das Amtsgericht Pankow ist ferner für Entscheidungen des Familiengerichts nach den §§ 5 bis 8 des Sorgerechtsübereinkommens-Ausführungsgesetzes zuständig.
Hierzu zählen u.a. Entscheidungen über:- gerichtliche Anordnungen in Bezug auf die Rückgabe des Kindes
- die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
- das Recht zum persönlichen Umgang nach erfolgter Entführung des Kindes aus dem Ausland nach Berlin
- die Vollstreckbarerklärung
- eine gesonderte Feststellung der Anerkennung von Entscheidungen aus anderen Vertragsstaaten des Europäischen Übereinkommens.